- Von Redaktion
- 28.07.2016 um 11:32
Meist bleibt nach der Geburt eines Kindes ein Elternteil zuhause. Bei vielen Ehepaaren entfällt damit vorübergehend ein Verdienst. Trotzdem können sie zu recht schmalem Geld weiter riestern, meint der Fondsverband BVI.
„Wie bei allen Riester-Verträgen orientiert sich der Mindesteigenbeitrag auch im ersten Jahr der Elternzeit am Einkommen des Vorjahres. Das bedeutet: Auch wenn der Riester-Sparer im ersten Jahr der Elternzeit keine Einkünfte hat, müssen Riester-Sparer 4 Prozent ihres Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten“, heißt es von der Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften.
Ab dem zweiten Jahr aber müssen die Riester-Sparer in ihrer Elternzeit nur den sogenannten Sockelbetrag von 60 Euro jährlich einzahlen – also lediglich 5 Euro im Monat. Nimmt der Riester-Sparer nach der Elternzeit die Berufstätigkeit wieder auf, genügt im ersten Jahr der beruflichen Tätigkeit die Zahlung des Sockelbetrags, um weiter in den Genuss der Zulagen zu kommen.
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