- Von Redaktion
- 25.07.2016 um 11:11
Ob die Riester-Rente die entstandene Rentenlücke schließen kann, steht in den Sternen. Vorteil für die Arbeitgeber: Sie sind bei der Riester-Rente außen vor. Die Senkung der gesetzlichen Rente bewirkt aber, dass die Rentenversicherungsbeiträge relativ stabil bleiben. Hier sind die Arbeitgeber mit 50 Prozent involviert, was sich schlicht und einfach auf die Lohnnebenkosten positiv auswirkt.
Zusätzlich kann der Arbeitnehmer in eine betriebliche Altersversorgung einsparen. Die Auswahl der Anbieter – etwa der Versicherungsgesellschaften – obliegt dabei dem Arbeitgeber. Dass auch hier Anbieter gewählt werden, die, ich möchte es einmal vorsichtig formulieren, sich erkenntlich zeigen, ist an der Tagesordnung. Aber all das geht zu Lasten der Arbeitnehmer in Form von schlechteren Renditen, mit der Folge, dass die Altersversorgung geringer ausfällt. Eine weitere Glanztat der rot-grünen Koalition war es, die Gehaltsumwandlung rückwirkend für zehn Jahre mit Krankenkassenbeiträgen zu belegen.
Das alles ist nun schon vielfach zu Papier gebracht worden. Geändert hat sich aber nichts. Deshalb die Frage an alle Politiker: Haben wir kein Recht auf eine transparente gesetzliche wie private Altersvorsorge, die jedermann versteht?
Über den Autoren
Hubert Gierhartz ist seit 1985 als Versicherungsmakler tätig. Er hat sich insbesondere auf die Beratung der Zielgruppe 60plus spezialisiert.
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