© GDV
  • Von Redaktion
  • 29.05.2019 um 17:38
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:30 Min

So langsam drängt die Zeit: Wer keine Fristverlängerung beantragt hat, muss seine Steuererklärung bis Ende Juli beim Finanzamt einreichen. Das kann sich bezahlt machen, denn der Fiskus beteiligt sich an den Kosten für die Altersvorsorge und auch von anderen Versicherungen. Was geht und was nicht, hat der Versicherungsverband GDV seriös zusammengetragen – und zur Auflockerung eine nicht ganz ernst gemeinte Grafik dazugestellt.

Hier geht es zum Download der Grafik und hier finden Sie alles zur steuerlichen Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Zuletzt hinzugefügt
„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“

„Mein Schweinehund ist einfach ein bisschen kleiner“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Mein Schweinehund ist einfach ein bisschen kleiner“

Skip to content