- Von Juliana Demski
- 03.01.2018 um 16:00
Bei Darlehensverträgen, insbesondere im Bereich der Immobilienfinanzierung, tilgen die Kunden ihre Schulden oft über eine Kapital- oder Lebensversicherung. Ähnlich wie bei einem Darlehen, welches durch einen Bausparvertrag besichert und getilgt wird, zahlen sie auf das eigentliche Darlehen zunächst nur die Zinsen. Die Tilgung beginnt erst, wenn die Lebens- oder Rentenversicherung zur Auszahlung fällig ist.
Diese Chancen und Risiken gibt es
Schuldenfreiheit ist Hauptziel
Das Problem daran:
Es kann immer zu Schwankungen am Kapitalmarkt kommen. Der Kunde trägt somit das Risiko, dass die Versicherung am Fälligkeitstag weniger Wert ist als er zur Tilgung des Darlehens aufwenden muss. Die dann entstehende Finanzierungslücke müsste der Kunde also aus eigener Tasche ausgleichen. Darauf weist Rechtsanwalt Christian Fiehl hin und verweist in diesem Zusammenhang auf folgendes Urteil:
Das Oberlandesgericht Düsseldorf sieht keine zwingende Pflicht für Banken, ihre Kunden über die Vor- und eben auch Nachteile dieser Darlehensmethode zu informieren. Zumindest dann nicht, wenn der Kreditnehmer gleichermaßen mit einem marktüblichen Ratenkredit oder einer Restschuldenversicherung ausgekommen wäre. Versorgungslücken durch die Lebensversicherung bei Todes- oder Berufsunfähigkeitsfällen sind hierbei ausgenommen.
Ist der Kunde aber nicht besonders geschäftserfahren und rechtskundig, hat die Bank bei der Vergabe eines mit einer Kapitallebensversicherung verbundenen Kreditvertrages eine besondere Aufklärungspflicht.
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