- Von Redaktion
- 30.08.2016 um 10:46
Außerdem sollte die Grenze von derzeit noch maximal 4 Prozent des Bruttolohns die steuer- und abgabenfrei in die betriebliche Altersvorsorge fließt, angehoben werden. „Angehen sollte die Politik auch die Praxis, dass Betriebsrentner bei der Auszahlung den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung zahlen müssen“, so Dulger.
Im Mittelstand liege dagegen das größte Hemmnis darin, „dass die Unternehmen für die betriebliche Altersvorsorge haften. Das ist in der Niedrigzinsphase ein echtes Problem. Viele Unternehmen bieten betriebliche Altersvorsorge an und decken die Betriebsrente über ein Versicherungsprodukt ab. In einer extremen Niedrigzinsphase ist es nicht ausgeschlossen, dass eine Versicherung die Garantie nicht einlösen kann. Dann ist immer der Arbeitgeber in der Haftung.“ Der Gesetzgeber müsse daher diese Haftung zwingend abschaffen.
Besser sei das Modell einer Zielrente, wie es das etwa in den Niederlanden gebe. Es werde dabei eine Bandbreite genannt, in der sich die Betriebsrente bewegen könne. Dulger: „Keiner kann schließlich vorhersehen, wie sich die Finanzmärkte entwickeln. Läuft es gut, gibt es höhere Renten und umgekehrt.“
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