- Von Daniel Wemper
- 18.10.2017 um 17:22
Beispiel:
Der 55-jährige verheiratete Alleinverdiener Max M. vereinbart mit seinem Arbeitgeber, monatlich 100 Euro brutto von seinen 3.500 Euro Gehalt umzuwandeln und in eine Betriebsrente einzuzahlen. Da Max M. Auf seinen Beitrag Steuern und Sozialversicherungsbeiträge spart, braucht er netto nur 55 Euro aufzuwenden. Die Betriebsrente kostet ihn also unterm Strich nur rund die Hälfte.
Bis zu seinem 65. Lebensjahr erzielt er ein Kapital in Höhe von 14.017 Euro brutto. Unter Berücksichtigung der nachgelagerten Besteuerung und der Minderung der gesetzlichen Rentenversicherung durch eingesparte Sozialversicherungsbeiträge, beträgt die Nettoauszahlung 10.600 Euro. Dies entspricht einer Nettorendite von mehr als 9 Prozent.
Die Rechnung geht deshalb auf, weil Rentner die Leistung einer bAV nachgelagert besteuern müssen. Der persönliche Steuersatz ist oftmals wesentlich geringer als in der aktiven Erwerbsphase. In diesem Beispiel müssen ebenfalls keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge geleistet werden, da die Kapitalzahlung weniger als 17.850 Euro beträgt (Freigrenze in der Krankenversicherung der Rentner für Betriebsrenten, Stand 2017).
Über den Autoren:
Daniel Wemper ist Fachberater für betriebliche Versorgung und Fachberater für Vorsorge,- und Finanzplanung der Westfälischen Provinzial Wygoda in Iserlohn. Er ist spezialisiert auf die Einrichtung von Versorgungslohn und berät Unternehmen bei der Implementierung und Pflege umfassender Versorgungssysteme. Er ist Vorstandsmitglied des Marketing Club Südwestfalen und Geschäftsführer der DW-Trainings, die sich auf die Optimierung prozessualer Abläufe in der bAV-Beratung fokussiert hat.
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