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- 23.05.2017 um 11:26
In einer Kolumne für die Wochenzeitung Die Zeit spricht sich Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur des Verbrauchermagazins Finanztip, zumindest in Teilen für die Riester-Rente aus. „Ich sage es ganz bewusst noch einmal: Riestern kann sich durchaus lohnen“, schreibt der Verbraucherschützer.
Geringverdiener könnten von den staatlichen Zulagen und Gutverdiener von den Steuerersparnissen profitieren, die das Produkt böte. Für eine Mutter mit zwei kleinen Kindern sei eine jährliche Zulage von bis zu 754 Euro drin: die Grundzulage von 154 Euro pro Jahr und zweimal Kinderzulage für ab 2008 geborene Kinder in Höhe von jeweils 300 Euro.
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Es gebe aus der Sicht des Kunden betrachtet auch durchaus gute Verträge – man müsse nur genau hinschauen, so Tenhagen weiter. Eine der vier Riester-Varianten, die der Verbraucherschützer für attraktiv hält sind Riester-Banksparpläne. „Sie kosten wenig, auch ältere Sparer können noch einsteigen, und sie lassen sich flexibel einsetzen – etwa noch für den Hausbau“, schreibt Tenhagen. Problem sei dabei nur, dass die allermeisten Sparkassen und Genossenschaftsbanken den Vertrieb von Riester-Banksparplänen inzwischen eingestellt hätten.
Auch Riester-Fondssparpläne hält der Verbraucherschützer für brauchbar, „gerade dann, wenn Sie noch Jahrzehnte Zeit bis zur Rente haben“. Anders als bei fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungen seien die Kosten hier geringer.
Tenhagen schließt dann mit folgendem Plädoyer: „Eines gilt es auch in Zeiten von minimalen Zinsen und schlechter Presse für die Riester-Rente zu beachten. Die staatliche Rente wird nur für die Wenigsten ausreichen. Wichtig ist, überhaupt etwas für die private Altersvorsorge zu tun.“
Dem ist wohl nichts hinzuzufügen.
In den Kommentaren unter dem Artikel aber, gibt es zahlreiche negative Kommentare auf den Artikel. So schreibt etwa „Betrand“: „Die Bemerkungen sind richtig – der Artikel ist aber grundfalsch. In bestimmten Situationen wie angeführt, kann sich das durchaus lohnen. Aber diese Fördersituation hält auch bei einer Ideal-Kundin nicht über die Laufzeit an. Die sogenannte Nachbesteuerung bringt für viele Kunden – vor allem wenn sie gut verdienen – mehr Nach- als Vorteile. Die Rate wird aus dem Einkommen oberhalb der Bemessungsgrenze der Krankenversicherung bezahlt und der Ertrag wird später mit dem vollen Beitragssatz (und nicht dem halben) belegt. Allein dieser Effekt zehrt bei den meisten Kunden die Förderung voll auf.“
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