- Von Manila Klafack
- 27.09.2017 um 17:27
Wer dabei Sicherheit wünscht, findet in den meisten Produkten entsprechende Bausteine. So kann der Kunde zum Beispiel oft wählen, wie hoch seine Garantie sein soll – darf es eine 100-prozentige Beitragsgarantie sein? Oder vielleicht reichen auch 80 Prozent? Das bestimmt dann wiederum, wie hoch der Anteil des Guthabens ist, dass in einen Wertsicherungsfonds und/oder in das Sicherungsvermögen des Versicherers fließt.
Um Renditechancen auszunutzen, können Kunden ihre Fonds meist aus einer breiten Palette verschiedener Produkte wählen. Diese können sie in der Regel kostenlos wechseln – dank des Versicherungsmantels übrigens erstmal abgeltungsteuerfrei. Wer sich das nicht zutraut, kann meist auch auf Strategien von Spezialisten setzen, die die Fondsauswahl und die regelmäßige Überprüfung übernehmen.
Schon heute gibt es also, auch für die Generation 50plus, viele Vorsorgemöglichkeiten.
Ein Beispiel
Konrad ist ein 55-jähriger Familienvater und erfolgreicher Architekt. Er sucht für 300.000 Euro eine Kapitalanlage, die renditeorientiert und sehr flexibel ist sowie bei Bedarf eine lebenslange Rente auszahlt. Zudem plant Konrad, während seiner aktiveren Ruhestandsphase bis etwa 75, Geld für Reisen oder zur Unterstützung seiner Kinder entnehmen zu können. Für die passivere Zeit danach rechnet er mit mehr Betreuung und wünscht sich dafür den bestmöglichen Komfort. Ebenfalls wichtig ist es ihm, steuerlich optimiert zu vererben.
Konrad entscheidet sich für zwei fondsgebundene Rentenversicherungen. Die erste schließt er mit mittlerem Risiko in der Kapitalanlage für 20 Jahre ab. Sie ist für seine aktivere Zeit gedacht. Der zweite Vertrag soll Konrad ab 85 absichern, wenn eventuell höhere Betreuungskosten anfallen. Er läuft daher 30 Jahre und ist risikoreicher investiert.
Dabei sind beide Produkte im Rentenbeginn und der Kapitalentnahme flexibel. Der Beginn der lebenslang garantieren Rentenauszahlung kann im ersten Vertrag zwischen 60 und 85 Jahren liegen und im zweiten zwischen 70 und 85. Und: Bis zur Auszahlung des Kapitals in einer Summe oder als Rente fallen keine Steuern auf die Erträge an. Entscheidet sich der Kunde für den Bezug des Kapitals, ist dieses nach mindestens zwölf Jahren Vertragslaufzeit steuerlich begünstigt.
Silvia Kaiser
Vor 3 JahrenGuten Tag, zu dem zweiten Vertrag von Konrad (“soll Konrad ab 85 absichern”) habe ich eine Frage in Bezug auf die steuerliche Vergünstigung (unter Verweis auf die Besteuerung von Versicherungsverträgen: https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2016/C-Anhaenge/Anhang-22a/I/inhalt.html): wird die steuerliche Vergünstigung des zweiten Vertrages von Konrad aberkannt weil die mittlere Lebenserwartung (laut Sterbetafel) unwesnetlich unterschritten wird? Vielen Dank für eine fundierte Antwort
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kommentierenSilvia Kaiser
Vor 3 JahrenGuten Tag, zu dem zweiten Vertrag von Konrad (“soll Konrad ab 85 absichern”) habe ich eine Frage in Bezug auf die steuerliche Vergünstigung (unter Verweis auf die Besteuerung von Versicherungsverträgen: https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2016/C-Anhaenge/Anhang-22a/I/inhalt.html): wird die steuerliche Vergünstigung des zweiten Vertrages von Konrad aberkannt weil die mittlere Lebenserwartung (laut Sterbetafel) unwesnetlich unterschritten wird? Vielen Dank für eine fundierte Antwort