- Von Redaktion
- 08.09.2015 um 11:31
„Vor dem Hintergrund des Inkrafttretens von Solvency II haben wir trotz weiter gesunkener Zinsen für europäische Staatsanleihen Anfang 2015 empfohlen, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung für das Jahr 2016 bei 1,25 Prozent zu belassen“, sagt Wilhelm Schneemeier, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung. „Wichtig war bei dieser Entscheidung jedoch, dass der Höchstrechnungszins laut Gesetz eine Obergrenze darstellt und jedes Unternehmen diese nur ausreizen darf, wenn es entsprechend den Vorgaben von Solvency II über ausreichende Eigenmittel verfügt.“
Anfang 2016 geben die deutschen Aktuare dann wieder ihre Zinsempfehlung für den ab 1. Januar 2017 gültigen Höchstrechnungszins ab, die finale Entscheidung liegt beim Bundesfinanzministerium. Die Empfehlung orientiert sich an der Marktentwicklung der vergangenen zehn Jahre. „Darüber hinaus betrachten wir für die Gesamtbewertung aber auch die Entwicklungen auf den Nachbarmärkten“, so Schneemeier. (Vergangene Woche kündigte die österreichische Finanzsmarktaufsichte eine Senkung auf ein Prozent an.) Wie die Empfehlung aussehen könnte, wollte er nicht preisgeben.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren