- Von Juliana Demski
- 03.03.2017 um 14:05
Stephany Hahne ist eine geschiedene, alleinerziehende Mutter von zwei Söhnen, sie geht in Teilzeit arbeiten und bekommt Kindergeld. Über einen Riester-Vertrag hat sie bereits neun Jahre lang für ihre Altersvorsorge gespart, 9.500 Euro sind so zusammengekommen. Dann Der Schock: Versicherung und Familienkasse teilen ihr mit, dass ihre Altersvorsorge erstmal auf Eis liegt.
„Ich habe zwar nach der Trennung von meinem Mann durchgehend das Kindergeld für beide Söhne von der Familienkasse auf mein Konto überwiesen bekommen. Aber plötzlich meinten meine Versicherung und die Familienkasse, ich sei doch gar nicht kindergeldberechtigt, weil mein Ex-Mann damals die Kindergeldanträge unterschrieben hat“, erklärt die Mutter gegenüber der Neuss-Grevenbroicher Zeitung.
Jetzt muss Hahne erst beweisen, dass sie durchgehend Kindergeld bekommen hat, bevor sie weiter in ihre Riester-Rente einzahlen kann. Dafür bräuchte sie eine Bescheinigung der Familienkasse. Diese aber weigert sich. Hahne hätte nach der Scheidung einen neuen Antrag auf Kindergeld stellen müssen, damit sie selbst kindergeldberechtigt ist, so eine Sprecherin gegenüber der Zeitung.
Die 49-Jährige verdient nach eigenen Angaben 963 Euro monatlich – Steuern & Co. schon abgezogen. So, wie es jetzt aussieht, glaubt sie auf dem direkten Weg in die Altersarmut zu sein. „Es sei denn, die Familienkasse würde doch noch einlenken“, sagt sie.
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