- Von Juliana Demski
- 15.02.2017 um 14:32
Ab dem 1. Juli 2018 wird in Deutschland der Rentenwert Ost an den im Westen geltenden Rentenwert in sieben Schritten angeglichen. So soll bis 2025 ein einheitlicher Wert entstehen, kündigte das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung an.
Im ersten Schritt geht es auf 95,8 Prozent des Westwertes, dann in den darauffolgenden Jahren um jeweils 0,7 Prozentpunkte weiter. Zum 1. Juli 2024 soll der Rentenwert Ost demzufolge 100 Prozent des Rentenwerts West betragen.
Das sind die sieben Schritte zum Einheits-Rentenwert:
- zum 1. Juli 2018: 95,8 Prozent
- zum 1. Juli 2019: 96,5 Prozent
- zum 1. Juli 2020: 97,2 Prozent
- zum 1. Juli 2021: 97,9 Prozent
- zum 1. Juli 2022: 98,6 Prozent
- zum 1. Juli 2023: 99,3 Prozent
- zum 1. Juli 2024: 100 Prozent
Ab dem 1. Januar 2019 wird schrittweise dann auch die Bewertung der Arbeitsentgelte angepasst. Damit verringert sich nach und nach die Hochwertung der Verdienste in den neuen Bundesländern, sodass die Hochwertung zum 1. Januar 2025 ganz entfällt.
Die Lohnentwicklung in ganz Deutschland ist ab 2025 also entscheidend. Die Angleichung wird auf die gesetzliche Unfallversicherung und die Alterssicherung der Landwirte übertragen. Außerdem werden auch die Beitragsbemessungen in sieben Schritten angeglichen.
Der aktuelle Rentenwert (Ost) ist seit dem 1. Juli 1991 von 10,79 Euro auf 28,66 Euro am 1. Juli 2016 gestiegen – er hat sich also fast verdreifacht. Gleichzeitig hat sich der westliche Rentenwert im gleichen Zeitraum von 21,19 Euro auf 30,45 Euro um 44 Prozent erhöht.
Das heißt: Der aktuelle Ostwert hat sich über die Jahre von rund 51 Prozent auf 94,1 Prozent des Westwerts erhöht.
Finanzierung der Rentenanpassung
In den ersten Jahren übernimmt die Rentenversicherung die zusätzlichen Kosten. Ab 2022 will sich dann der Bundeshaushalt beteiligen: im ersten Jahr zunächst mit 200 Millionen Euro, von 2023 bis 2025 jährlich mit jeweils 600 Millionen Euro mehr. Ab 2025 will er dann dauerhaft 2 Milliarden Euro mehr leisten als jetzt – und das jedes Jahr.
Damit steigen die Kosten voraussichtlich auf 3,9 Milliarden Euro im Jahr 2025. Der Bundeszuschuss wird ab dann rund die Hälfte der jährlichen Mehrausgaben decken. Ziel ist, dass die Beiträge zur Rentenversicherung stabil bleiben.
Berechnung der Renten durch Lohnentwicklung
Die Entwicklung der Löhne ist maßgeblich für die Berechnung der Renten. Im Osten werden die Arbeitsentgelte am Durchschnittsentgelt (West) unter die Lupe genommen. Sie wurden dafür mit dem Hochwertungsfaktor aufgewertet. So hatte das geringe Lohnniveau keine schlechten Auswirkungen auf die Renten.
Die bis zum 31. Dezember 2024 hochgewerteten Verdienste bleiben erhalten. Daraus bereits ermittelte Entgeltpunkte (Ost), zum Beispiel bei laufenden Renten oder im Versorgungsausgleich, werden zum 1. Juli 2024 durch Entgeltpunkte ersetzt. Dann folgt eine Bewertung durch den bundeseinheitlichen Rentenwert.
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