- Von Redaktion
- 09.11.2015 um 12:15
1. Altersvorsorge überprüfen: Die Zinsen sind momentan niedrig – und werden es wahrscheinlich auch noch bleiben. Die Altersvorsorge sollten Sie deshalb vor dem Jahreswechsel noch mal überprüfen. Hier lohnt es sich zum Beispiel bei Lebens- oder Rentenversicherungen, die vom Versicherer jährlich angebotenen Dynamisierungen wahrzunehmen. Dabei haben Sie die Möglichkeit und das Recht, den Beitrag und somit auch die Leistungen der Versicherung zu erhöhen. So können Sie die Sparquote steigern, ohne den Geldbeutel zu stark zu belasten.
Wenn Sie beim Sparen dabei bisher vor allem auf sichere Anlageformen gesetzt haben, werden Sie Ihre Sparrate erhöhen müssen – und das stärker als wenn Sie sich jetzt dazu entschließen, Substanzwerte beizumischen. Hier sehen Experten für konservative Anleger einen moderaten Anteil von rund 25 Prozent als sinnvoll. Als Substanzwerte können Sie zum Beispiel Aktienfonds oder vermögensverwaltende Mischfonds ins Depot nehmen.
2. Bestehende Lebensversicherungen nicht kündigen: Tritt der Referentenentwurf des neuen Versicherungsaufsichtsgesetzes in Kraft, gibt es den gesetzlich festgelegten Höchstrechnungszins ab 2016 nicht mehr. Die Versicherer dürfen aber nach wie vor einen Garantiezins festlegen, nur werden sich diese je nach Anbieter unterscheiden. Bestehende Verträge betrifft das alles nicht. Deshalb sollten Kunden diese auf jeden Fall aufrechterhalten und bis zum geplanten Laufzeitende besparen.
3. Bei staatlicher Altersvorsorge komplette Förderung sichern:
a) Riester-Rente: Bei Riester-Verträgen sind Zuzahlungen bis zur Höchstgrenze möglich, um die volle Förderung auszuschöpfen. Die Zuzahlung für 2015 können Sie noch bis zum 31. Dezember 2015 leisten. Den Zulagenantrag für das Jahr 2013 können Sie dem Anbieter aber ebenfalls noch bis 31. Dezember 2015 vorlegen. Mit einem Dauerzulagenantrag entfallen die jährlichen Angaben zum rentenversicherungspflichtigen Einkommen. Dann müssen Sie dem Anbieter nur noch relevante Änderungen mitteilen, zum Beispiel die Geburt eines Kindes. Die Untergrenze für den Eigenbeitrag liegt für alle Riester-Sparer bei 60 Euro pro Jahr. Tipp für Beamte: Sie sind nur zulagenberechtigt, wenn Sie ihrer Besoldungsstelle die Datenübermittlung schriftlich erlauben.
b) Rürup-Rente: Der Gesetzgeber hat Anfang des Jahres den Höchstbetrag in der Steuererklärung von 20.000 auf 22.172 Euro (44.344 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten / eingetragenen Lebenspartnerschaften) erhöht. Damit können Rürup-Sparer 80 Prozent dieser Summe (17.737,60 Euro, Verdopplung für Berechtigte wie oben) steuerlich absetzen.
c) Betriebliche Altersversorgung (bAV): Auch bei bestehenden bAV-Verträgen können Sie Zuzahlungen nutzen. So können sie mit der Entgeltumwandlung dieses Jahr Steuern und – im Regelfall – Sozialversicherungsbeiträge sparen. Denn bei Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen werden bis zu 2.904 Euro (monatlich: 242 Euro) gefördert. Bei diesen Grenzen handelt es sich um Jahreswerte. Deshalb können Sie sogar steuervergünstigt das ganze Jahr in den Vertrag einzahlen, selbst wenn Sie mit Ihrer Zusage erst im Dezember begonnen haben. Damit die Zuzahlung steuerlich anerkannt wird, müssen Sie sie noch vor dem 31. Dezember 2015 tätigen.
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