- Von Lorenz Klein
- 01.03.2017 um 18:20
Der Versicherungsverband GDV deutet die Kennzahl als Vertrauensbeweis in die Lebensversicherung: Die Stornoquote. Mit geschätzten 2,8 Prozent für das vergangene Jahr liege sie einmal mehr auf einem „historisch niedrigen Niveau“, berichtet der Verband im Januar.
In der Tat sind die Stornoquoten der Lebensversicherer bereits seit mehr als 10 Jahren rückläufig. So lag der Anteil der Lebensversicherungen, die von den Kunden vorzeitig gekündigt wurden, im Jahr 2004 mit 5,5 Prozent fast doppelt so hoch über dem heutigen Niveau. Und dennoch: Die Summen, die sich die Versicherten teils Jahrzehnte vor Ablauf der Police auszahlen lassen, muten nach wie vor schwindelerregend an: So wurden allein im Jahr 2015 Verträge im Gesamtwert von 13,1 Milliarden Euro vorzeitig beendet. Gut jeder zweite Sparer hält den Sparprozess seiner Kapitallebens- oder Rentenversicherung nicht bis zum Ende durch.
Dabei gilt grundsätzlich, dass eine Vertragskündigung für den Kunden immer mit Nachteilen verbunden ist. Denn ein vorzeitiger Ausstieg ist bei der Lebensversicherung eigentlich nicht vorgesehen, denn der lässt sich nun mal schlecht mit dem Gedanken der Altersvorsorge vereinbaren.
Viele Policeninhaber scheuen bislang den Zweitmarkt
Gleichwohl hat der Gesetzgeber eine Art Notausgang für notleidende Verbraucher eingerichtet: Wer den Sparprozess dauerhaft abbrechen will, erhält vom Versicherer den sogenannten Rückkaufswert. Vor allem in den Anfangsjahren der Laufzeit kommt diese Summe jedoch eher der Größe eines grob zugeschnittenen Trostpflasters gleich. Meist übersteigt der Rückkaufswert die Summe der eingezahlten Beiträge erst nach einigen Jahrzehnten. Warum ist das so? Einerseits fließen die Beiträge des Kunden in den ersten Jahren in die Abschlussprovision, die der Vermittler für seine Beratungsleistung erhält. Andererseits entgeht Kunden bei einer vorzeitigen Kündigung der Großteil oder gar der gesamte Teil des sogenannten Schlussüberschusses. Den vollen Anspruch erhalten Sparer erst, wenn sie den Vertrag bis zum Ende der Laufzeit durchhalten.
Wer sich beispielsweise aufgrund akuter finanzieller Not von seiner Police trennen möchte, dem steht allerdings noch ein weiterer – vielen Deutschen jedoch unbekannter – Weg offen. Dieser ermöglicht es den Versicherten, sich bis zu fünf Prozent – in Einzelfällen sogar zweistellige Prozentwerte – oberhalb des Rückkaufswertes zu sichern. Möglich wird das durch den Verkauf der Lebens- oder Rentenversicherung über den sogenannten Zweitmarkt. Doch wie kann es dann sein, dass so viele Policeninhaber davon keinen Gebrauch machen?
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren