- Von Lorenz Klein
- 01.03.2017 um 18:20
„Die große Mehrheit der Versicherten storniert nach wie vor eher ihre Police, weil sie die Alternative des Verkaufs schlichtweg nicht kennt“, sagt Marcus Simon, Vorstand der Winninger AG, die sich auf den Online-Ankauf von Kapitallebens- oder Rentenversicherungen spezialisiert hat. Der Zweitmarkt für Lebensversicherungen in Deutschland sei in den letzten Jahren durch die Finanzkrise und die Unsicherheit im Zuge der Reform des Lebensversicherungsvertragsgesetzes stark geschrumpft, meint Simon. Auch sei die Bekanntheit des Policenverkaufs in Deutschland deutlich zurückgegangen, so die Analyse des Versicherungsexperten, weil in dieser Zeit „die Nachfrage der Käufer und entsprechend das Marketing für den Zweitmarkt gering waren“.
Der Todesfallschutz reduziert sich, aber er ist nicht weg
Doch das soll nicht so bleiben. Verbraucher müssten über die Möglichkeit des Verkaufs intensiv aufgeklärt werden, findet Simon, andernfalls verschenkten sie Geld – und obendrein den verbleibenden Todesfallschutz. Denn: Anders als bei einer Rückabwicklung des Vertrages wahren die Hinterbliebenen auch nach einem Verkauf der Police an einen Policenankäufer einen reduzierten Todesfallschutz. Verstirbt die versicherte Person während der Laufzeit des Versicherungsvertrags, so erhalten der Verkäufer oder dessen Erben eine nachträgliche Zahlung in Höhe der Todesfallleistung abzüglich des bereits gezahlten Kaufpreises, weiterbezahlter Versicherungsprämien und einer Verzinsung.
Auch deshalb sei man davon überzeugt, meint Simon, dass diejenigen Kunden, „die an Kündigung denken, die Vorteile des Verkaufs an Winninger erkennen“. So gehe der Verkauf in seinem Haus weitgehend über „einen bislang einzigartigen Online-Prozess“ vonstatten, der schnell und unkompliziert sei. Unter der Bedingung, dass die Kapitallebens- oder Rentenversicherung einen Mindestrückkaufswert von 10.000 Euro aufweist und noch mindestens drei Jahre bis zum Vertragsablauf verbleiben, kann der Antragsteller über die Plattform einen von Winninger bereits unterschriebenen Kaufvertrag erstellen und prüfen. Das unterbreitete Angebot sei für den Antragsteller unverbindlich, versichert Winninger. Komplett digital verläuft dieser Prozess dann aber doch nicht: Ist der Antragsteller bereit, das Online-Angebot des Policenankäufers anzunehmen, bleibt ihm der anschließende Gang zum Briefkasten nicht erspart. Denn der Gesetzgeber verlangt es, dass einige Vertragsunterlagen und der Versicherungsschein im Original übergeben werden müssen.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren