- Von Lorenz Klein
- 01.06.2017 um 17:45
Wie funktioniert das Rentenwerk nun genau? Die beteiligten Unternehmen verweisen zunächst darauf, dass es sich bei allen fünf Mitgliedern um Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit handelt. Dem Plan zufolge werden dem Konsortium konkret drei Versicherungsvereine sowie zwei Aktiengesellschaften angehören, die sich wiederum zu 100 Prozent im Eigentum von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit befinden: Die Barmenia Lebensversicherung a.G., der Debeka Lebensversicherungsverein a.G., die Stuttgarter Lebensversicherung a.G., die Gothaer Lebensversicherung AG sowie die Huk-Coburg Lebensversicherung AG.
Wesentlich konkreter wird es allerdings nicht. Vielmehr heißt es etwas nebulös, dass „Werte wie Solidarität und Fairness“ das Angebot kennzeichnen sollen. Und weiter: Ziel ist ein transparentes und kostengünstiges Produkt, „um auch im Umfeld niedriger Zinsen attraktive Renditen zu ermöglichen“.
Auch der Marktbeobachter und bAV-Experte Reiner Schwinger vom Beratungsunternehmen Willis Towers Watson sieht mit dem verabschiedeten Betriebsrentenstärkungsgesetz eine neue Zeit heraufziehen – und gibt sich vor allem erleichtert: „Endlich herrscht Klarheit für Unternehmen, Mitarbeiter und Anbieter von bAV-Dienstleistungen, denn die bisher bekannten wesentlichen Eckpfeiler der Betriebsrentenreform bleiben.“
bAV-Experte Schwinger erwartet „neue Dynamik“
Interessant seien aber die Ergänzungen, so Schwinger, die auch die Schwerpunkte der Reform „leicht verschieben“ würden. Der bAV-Experte geht davon aus, dass die Reform „in mehrerer Hinsicht“ eine „neue Dynamik“ erzeugen und eine „neue Richtung“ entwickeln werde. „Mit den geplanten Neuregelungen besteht jetzt nicht nur das Potenzial, die bisherigen weißen Flecken der deutschen bAV-Landkarte zu schließen, sondern auch die bereits bestehenden Versorgungslandschaften der betrieblichen Altersversorgung nachhaltig zu beeinflussen“, fasst Schwinger zusammen.
Stefan Oecking, Partner beim Beratungsunternehmen Mercer, hebt in seiner Einschätzung unter anderem die nun eingeschränkte Tarifexklusivität hervor. „Die weitergehende Öffnung für nicht tarifgebundene Arbeitgeber dient letztlich dem Zweck, die Verbreitung der Altersvorsorge deutlich zu verbessern und ist deshalb ausdrücklich zu begrüßen“, so Oecking.
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