Eine Rentnerin hält ein paar Münzen in der Hand. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 01.06.2016 um 10:01
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In diesen Tagen profitieren Rentner von der höchsten Rentenanpassung der Geschichte. Gleichzeitig nimmt die Diskussion um die Altersarmut künftiger Generationen noch einmal Fahrt auf. Rentner könnten anstelle einer Erhöhung ihrer Rente einfach mehr Geld bekommen, indem die Besteuerung verändert wird. Wie das gehen soll, erklären der Steuerberater Günter Siepe und Finanzmathematiker Werner Siepe in einer bislang unveröffentlichten Studie.

Die Reform der Rente 2005 sorgte für große Aufregung. Experten warnten vor einer unzulässigen Doppelbesteuerung. Auch der Bundesgerichtshof nahm sich der Frage an und urteilte, dass es dazu nicht kommen dürfe (Aktenzeichen 2 BvL 17/99). Jeder Renter, so das Urteil, müsse mindestens so viel Geld steuerfrei erhalten wie er als Arbeitnehmer in die Rentenversicherung eingezahlt habe.

Als Begründung erklärten die Richter, dass die eingezahlten Beiträge bereits besteuert wurden. Deshalb dürfe es in der Auszahlungsphase der Rente nicht zu einer erneuten Besteuerung kommen.

Die eingangs angesprochene Studie, die der Wirtschaftswoche vorliegt, belegt jedoch, dass es bereits 2015 bei Neurentnern zu einer Doppelbesteuerung kam. Und in Zukunft wohl auch zu einer Doppelbesteuerung der meisten Renten kommen wird.

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Lösen könnte man das Problem nach Ansicht der Studien-Autoren, indem man nicht auf die Summen von steuerpflichtigen Beiträgen über 45 Jahre und steuerfreien Renten über 17 Jahre achtet, sondern die Anteile von steuerpflichtigen und steuerfreien Beiträgen im Einzelfall zu ermitteln. Ein Beispiel: Bei einem 2020 startenden Neurentner liegt der steuerfreie Beitragsanteil nach 45 Beitragsjahren bei 61 Prozent. Von der Rente müsste er aktuell 80 Prozent versteuern. Hierbei würde es zu einer Doppelbesteuerung von 22.353 Euro kommen. Stattdessen soll der Neurentner nach dem Vorschlag der Autoren nur 61 Prozent seiner Rente voll versteuern müssen. Die übrigen 39 Prozent wären zum Ertragsanteil zu versteuern.

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