- Von Redaktion
- 20.10.2015 um 12:26
Für 2015 dürfen die Unternehmen bei der Berechnung der Rücklage nun Storno- und Kapitalwahl-Wahrscheinlichkeiten realitätsnäher berücksichtigen, schreibt das Versicherungsjournal. Für die Unternehmen ist es demzufolge günstiger, wenn sich Kunden für das Kapitalwahlrecht entscheiden. Denn bei einer Rente bleibt das Kapital beim Versicherer und er muss dafür Reserven bilden.
Lebensversicherer, die vom Angebot der Bafin Gebrauch machen wollen, müssen bei der Behörde einen entsprechenden Antrag stellen. Offen stehe es „grundsätzlich allen Versicherungs-Unternehmen“, berichtet das Versicherungsjournal weiter.
Die Bafin hat errechnet, dass die Versicherer in diesem Jahr rund 8,5 Milliarden Euro für die Zinszusatzreserve werden zurücklegen müssen. Von 2011 bis Ende 2014 lagen die Rücklagen insgesamt bei 21 Milliarden Euro.
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