Älteres Paar in Paris: Um den Lebensstandard auch im Alter halten zu können, ist die Abwägung der geeigneten Altersvorsorge wichtig. © Getty Images
  • Von Manila Klafack
  • 11.10.2018 um 12:02
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Riester-Rente, Rürup-Rente oder betriebliche Altersversorgung – neben privaten Vorsorge-Angeboten gibt es diese drei staatlich geförderten Produkte. Wie sie funktionieren und für wen sie geeignet sind, hat Pfefferminzia geprüft.

Lohnt sie sich, oder lohnt sie sich nicht? Wohl kaum ein anderes staatlich gefördertes Produkt wird immer wieder so zerlegt wie die Riester-Rente. Anfang des Jahres sind einige Neuerungen in Kraft getreten, um das Riestern attraktiver zu machen.

So wurde die Grundzulage zum Beispiel auf 175 Euro jährlich angehoben. Für jedes ab 2008 geborene Kind erhält der Sparer jeweils 300 Euro, für ältere Kinder sind es 185 Euro. Voraussetzung, dass Sparer im Rahmen des Riester-Vertrags diese Zulagen erhalten, ist, dass sie jedes Jahr 4 Prozent ihres Bruttoeinkommens einzahlen. Der förderfähige Höchstbetrag liegt bei 2.100 Euro.

Die Zielgruppen für die Altersvorsorge per Riester-Rente sind unter anderem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Bezieher von Arbeitslosengeld I und II sowie der Erwerbsminderungsrente, nichterwerbstätige Personen, die Angehörige pflegen, Künstler, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, oder auch geringfügig Beschäftigte.

Als Kritikpunkte der Riester-Rente werden die meist hohen Abschlusskosten und die Intransparenz auf Seiten der Versicherer genannt. Aber auch die begrenzte Vererbbarkeit und eine teure Kündigung gelten gemeinhin als Nachteil. Die Vorteile, wie beispielsweise eine Steuerersparnis, die Möglichkeit, sich zu Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des Gesamtkapitals einmalig auszahlen zu lassen oder auch die Pfändungssicherheit, kommen seltener zur Sprache.

Der monatliche Betrag aus der Riester-Rente wird erst in der Bezugszeit versteuert. Die Steuerhöhe ist abhängig vom dann geltenden persönlichen Steuersatz. Der liegt in der Regel in der Rentenzeit jedoch unter dem aus der Zeit der Erwerbstätigkeit.

Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder einem berufsständischen Versorgungswerk angehören, können über die Riester-Rente kein zusätzliches staatlich gefördertes Polster für den Ruhestand ansparen. Für sie wurde daher die Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, entwickelt. Hier funktioniert die staatliche Förderung über eine Steuerermäßigung. Daher ist diese Form der Vorsorge insbesondere für jene geeignet, die eine Steueroptimierung im Sinn haben.

Je mehr Kapital investiert wird, desto höher die Steuerersparnis. Im Jahr 2018 können Beiträge bis zu rund 23.712 Euro als Vorsorgeaufwendungen mit rund 86 Prozent der gezahlten Beiträge von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings gilt für die Rente eine nachgelagerte Besteuerung mit aktuell 76 Prozent. Bis zum Jahr 2040 wird dieser prozentuale Anteil jährlich bis auf 100 Prozent angehoben.

Die Rürup-Rente kann nicht zu Rentenbeginn auf einen Schlag ausgezahlt werden. Sie ist ausschließlich als lebenslange Rente konzipiert. Zudem ist der Vertrag unkündbar. Lediglich eine Beitragsfreistellung kann erwirkt werden. Eine genaue Prüfung, ob sich die Rürup-Rente im individuellen Fall lohnt, empfiehlt sich daher.

Doch nicht nur der Staat, auch der Arbeitgeber, kann sich am Sparvorgang seiner Mitarbeiter für den Ruhestand beteiligen – über die betriebliche Altersversorgung. Das Unternehmen kann über die arbeitgeberfinanzierte Variante komplett für den Beitrag aufkommen, beide teilen sich die Prämie oder der Angestellte trägt die Kosten allein.

Auf den Beitrag, der aus dem Bruttogehalt abgeführt wird, fallen zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge an. Erst im Rentenalter werden bei einer Betriebsrente Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag fällig. Der Bezieher muss dann den vollen Beitrag, also sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil, übernehmen. Obwohl auch der Arbeitgeber in der Ansparphase seinen Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen eingespart hat. Ob diese Regelung in Zukunft bestehen bleiben kann, wird in der Großen Koalition aktuell diskutiert.

 

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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