- Von Lorenz Klein
- 19.05.2017 um 12:37
Doch wer aufgrund eines Unfalls oder wegen einer Erkrankung nur eingeschränkt arbeiten kann, dürfte Probleme haben, bis zur Rente mit 67 Jahren durchzuhalten. Welche Möglichkeiten haben Betroffene? „Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es in diesen Fällen eine Erwerbsminderungsrente, bis Betroffene alt genug für die Altersrente sind“, sagt Klingelhöfer.
Doch auch hier habe sich einiges geändert, fügt er hinzu: „Bis 2011 lag das Renteneintrittsalter für die abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente bei 63 Jahren. Seit 2012 steigt sie schrittweise auf 65 Jahre an.“
Im Klartext: Im Jahr 2024 gehen Betroffene frühestens mit 65 Jahren abschlagsfrei wegen Erwerbsminderung in Rente. Anders verhält es sich für erwerbsgeminderte Versicherte, die 35 Pflichtbeitragsjahre haben: Sie bekommen weiterhin mit 63 eine abschlagsfreie Rente. Ab dem Jahr 2024 gilt das Klingelhöfer zufolge nur noch für Versicherte, die 40 Beitragsjahre auf dem Konto haben.
Auch hier gilt, dass Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente anfallen, wenn man vorzeitig in Rente gehen will. „Diese Kürzung beträgt wie auch bei der normalen Rente 0,3 Prozent für jeden Monat, den man früher in Rente geht“, sagt der Anwalt. Maximal kann der Abschlag 10,8 Prozent betragen.
Auswirkungen der Rentenreform auf Schwerbehinderte
Bis 2012 bedeutete das, dass der Höchstabschlag von 10,8 Prozent für alle galt, die 60 Jahre oder jünger waren, als sie erstmalig eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben. „Das hat sich im Jahr 2012 aber geändert“, so Klingelhöfer.
Das Eintrittsalter mit Abschlägen steigt seitdem stufenweise auf 62 Jahre an. Im Jahr 2018 liegt es bei 61 Jahren. Und ab dem Jahr 2024 bei 62. „Wer vor diesem Zeitpunkt eine Erwerbsminderungsrente beantragt, muss den Höchstabschlag in Kauf nehmen, erhält aber eine sogenannte Zurechnungszeit, die seine Rente steigert.“
Auch für schwerbehinderte Menschen hat die Rente mit 67 ein höheres Renteneintrittsalter zur Folge – die abschlagsfreie Altersrente teigt schrittweise von 63 auf 65 Jahre. Auch der frühere Rentenbeginn mit Abschlägen erhöht sich stufenweise von 60 auf 62 Jahre. „Die Kürzungen betragen auch hier 0,3 Prozent für jeden vorgezogenen Monat“, sagt Klingelhöfer. Wer also drei Jahre vor dem Renteneintrittsalter eine Altersrente wegen Schwerbehinderung beantragt, muss mit Abschlägen von 10,8 Prozent rechnen.
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