- Von Redaktion
- 09.09.2015 um 14:11
Diesen schleichenden Anstieg des Eigenbeitrags bei der Riester-Rente bezeichnen Experten als „Kalte Progression“. Betroffen seien vor allem Sparer aus den unteren Einkommensgruppen, die ausschließlich von der Zulagenförderung profitierten, schreibt Autor Dennis Schmidt-Bordemann. Ein alleinstehender Arbeitnehmer, der in etwa den Mindestlohn verdiene, müsse heute beispielsweise 3 Euro bezahlen, um einen Euro staatliche Zulage zu erhalten. Das seien fast 30 Prozent mehr als 2002.
Wie kommt es aber dazu? Die staatliche Grundzulage ist festgeschrieben. Jedes Jahr steigt aber der Betrag, den ein Riester-Sparer zahlen muss, um die Förderung zu bekommen. Mindestens 4 Prozent vom Vorjahresgehalt muss es sein, um die voll Zulage zu bekommen. Steigt das Gehalt, steigt also auch der entsprechende Mindestbeitrag.
Autor Dennis Schmidt-Bordemann hat auch berechnet, welche Auswirkungen das auf bestimmte Sparer hätten. Fall 1 beschreibt einen Arbeitnehmer, der im Jahr 2002 ein Jahreseinkommen von rund 12.900 Euro bekam. Dieser müsste heute 15.700 Euro verdienen, um die gleiche Kaufkraft zu haben. Um die volle – gleich gebliebene – Zulage zu erhalten, müsste er heute 465 Euro zahlen – 2010 waren es noch 420 Euro. Während er 2002 also durchschnittlich nur 2,34 Euro habe zahlen müssen, um einen Euro aus der staatlichen Förderung zu bekommen, seien es heute bereits über 3 Euro.
Fall 2 bezieht sich auf eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern. Ihr Eigenanteil für die Riester-Rente sei seit 2010 von 243 auf 303 Euro gestiegen, wenn sie die volle Förderung erhalten wolle. Während sie 2002 im Schnitt 30 Cent einzahlen musste, um einen Euro Zulage zu erhalten, seien es heute 58 Cent.
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