Formulare zur Einkommensteuererklärung liegen in einer Ablage im Rathaus in Dresden (Sachsen) aus. © dpa/picture alliance
  • Von Lorenz Klein
  • 19.04.2017 um 13:17
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Für welche Versicherungen gibt es Steuerrückzahlungen? Diese Frage stellen sich derzeit viele Bundesbürger, weil sie das Finanzamt dazu verpflichtet hat, ihre Steuerklärung bis zum 31. Mai einzureichen. Die Antwort gibt es hier.

Nein, die sprichwörtliche Vergnügungssteuer fällt gewiss nicht an, wenn die vom Fiskus gesetzte Frist immer näher rückt und die Steuerzahler an den Schreibtisch zwingt – dabei zahlt sich der Aufwand für die alljährliche Steuererklärung in der Regel aus: 901 Euro gibt es laut Statistischem Bundesamt im Durchschnitt für jeden Steuerzahler zurück.

Doch wie war das noch mit den Versicherungskosten? Welche Policen dürfen geltend gemacht werden, um die Steuerlast zu mindern?

„Bei der jährlichen Einkommenssteuer können alle Versicherungen geltend gemacht werden, die der Vorsorge dienen, also der Sicherung des Vermögens und der Gesundheit“, sagt Michael Greifenberg vom Direktversicherer Cosmos Direkt. Hierzu zählten beispielsweise die Beiträge für eine Riester- oder Rürup-Rentenversicherung.

Riester- und Rürup-Rentenversicherungen

Bis zum Rentenbeginn sind die Einzahlungen in den Riester-Vertrag steuerfrei, danach gilt der persönliche Steuersatz. „Der Sparer entrichtet die Beiträge für seinen Vertrag aus dem bereits versteuerten Nettoverdienst. Damit die Riester-Beiträge steuerfrei bleiben, bekommt er die zu viel gezahlten Steuern nachträglich vom Finanzamt erstattet“, erklärt Greifenberg das Prozedere.

Wer vier Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulage in einen Riester-Vertrag gespart hat, bekommt jährlich 154 Euro Zulagen vom Staat. Familien bekommen für jedes Kind bis zu 300 Euro gutgeschrieben. Der Zulagenanspruch wird dann bei der Rückerstattung abgezogen.

In der Rürup-Rente profitieren Besserverdiener und Selbstständige laut Cosmos Direkt von einer hohen staatlichen Förderung. Für das Jahr 2016 können Alleinstehende demnach bis zu 22.767 Euro (Verheiratete bis zu 45.534 Euro) bei der Steuererklärung geltend machen und 82 Prozent davon als Sonderausgaben absetzen.

Darüber hinaus lassen sich Berufsunfähigkeits-, Risikolebens-, Haftpflicht-, Kfz-Haftpflicht sowie Unfallversicherungen steuerlich absetzen – zumindest in der Theorie. Denn die Beiträge dürfen eine bestimmende Höchstgrenze nicht überschreiten. Allerdings wird diese Grenze in vielen Fällen bereits durch die Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft (mehr dazu auf der folgenden Seite).

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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