- Von Lorenz Klein
- 13.06.2017 um 16:55
Nüchtern betrachtet ist das Sozialpartnermodell nur etwas für große Unternehmen. Die meisten kleinen und mittleren Unternehmen, die Frau Nahles eigentlich damit erreichen wollte, sind in der Regel aber gar nicht tarifgebunden und könnten höchstens auf das Sozialpartnermodell optieren, wenn sie denn wollten. In diesen Firmen arbeiten neun Millionen Arbeiter und Angestellte, die keine bAV besitzen. Diese Betriebe sollten auch weiterhin die Vorteile der bewährten klassischen bAV nutzen. Die bAV-Reform wird hier mit dem Arbeitgeberzuschuss, der künftig Pflicht ist, und der Geringverdiener–Förderung neue Anreize setzen. Und wer weiß: Vielleicht wird die Riester-Rente durch die verbesserte Riester-bAV noch einmal eine richtige Renaissance erleben? Wenn das Gesetz so kommt wie geplant, wird für Arbeitnehmer, die weniger als 2.200 Euro im Monat verdienen, die Kombination aus Riester-bAV und Geringverdiener-Förderung unschlagbar sein. Wir sehen hier erhebliche Marktpotentiale und werden als HDI ebenfalls ein Produkt in diesem Bereich anbieten.
Der Deloitte-Studie zufolge fühlen sich 65 Prozent der Arbeitnehmer nicht ausreichend oder gar nicht über bAV-Optionen informiert – und mehr noch: Von den übrigen Befragten finden nicht alle die Informationen auch vertrauenswürdig, heißt es, ganz gleich, ob diese von den Arbeitgebern, den Versicherungen oder dem Betriebsrat stammen. Wie gehen Sie mit dieser Herausforderung um?
Die bAV hat bei den Deutschen einen guten Ruf – und das zu Recht. Dass viele Arbeitnehmer nicht wissen, dass sie einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung haben, liegt leider oft an den Arbeitgebern. Sie glauben, die bAV sei zu komplex und zu verwaltungsintensiv. Dabei muss sie das gar nicht sein. Schon heute ist die Direktversicherung die populärste Form der bAV, weil sie einfach umzusetzen ist und den administrativen Aufwand bei Arbeitgebern in Grenzen hält. Wichtig ist, sich beraten zu lassen – sei es auf Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite. Bewährt hat sich bei der Einführung einer bAV außerdem, frühzeitig den Betriebsrat mit einzubeziehen. Wer dann noch Infoveranstaltungen durchführt, ein Infoportal einführt und Beratungen während der Arbeitszeit ermöglicht, ist auf dem richtigen Weg.
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