- Von Redaktion
- 19.09.2016 um 08:45
Viele Handwerker verlassen sich darauf, durch die Berufsgenossenschaft oder die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) abgesichert zu sein. „Doch die Berufsgenossenschaft zahlt eine Rente nur im Fall der dauerhaften Erwerbsunfähigkeit und auch nur, wenn es sich um eine anerkannte Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall handelt. Die GRV zahlt nur, wenn keine andere Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann“, sagt Stefanie Alt, Leiterin Produkt- und Marktmanagement Leben bei der Nürnberger.
Eine private BU leiste hingegen in Höhe der individuell gewünschten Monatsrente und dies bereits, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, zu mehr als 50 Prozent in der Regel länger als sechs Monate arbeiten zu können.
Befreiung von der Gesetzlichen Rente kann sinnvoll sein
Eine Befreiung von der GRV kann für Selbstständige durchaus infrage kommen. Das Versorgungswerk Handwerk und die Signal Iduna bieten hierzu Checklisten an. Demnach sind die meisten Handwerksberufe versicherungspflichtig, nicht jedoch zulassungsfreie Handwerker wie Fliesenleger und „handwerksähnliche Gewerbe“ wie Bodenverleger. Nach 18 Pflichtbeitragsjahren ist ein Ausstieg aus der Pflichtversicherung auch für die versicherungspflichtigen Berufe möglich.
Private Krankenversicherung (PKV) und Krankentagegeld sind weitere wichtige Punkte, zu denen es aber keine pauschale Antwort gibt. „Angesichts des aktuellen Niedrigzinsniveaus, das sich auch auf die Altersrückstellungen auswirkt, lohnt sich ab Ende 40 ein Wechsel in die PKV nicht mehr zwingend für einen Selbstständigen“, so Stoltenberg. Wichtig ist, auf einen lückenlosen Anschluss der Produktkonzepte zu achten – wer etwa für seine Berufsunfähigkeitsvorsorge nicht krank genug und für seine Krankentagegeldversicherung zu krank ist, erhält womöglich von keiner Versicherung Leistungen.
Privater und gewerblicher Schutz
Rente, BU, Krankenversicherung – diese Produkte bilden nur die eine Seite, die private Absicherung des Selbstständigen. Die betriebliche Seite ist aber genauso wichtig. Betriebshaftpflicht- und Betriebsinhaltsversicherung sind hier elementare Bausteine. „Gerade bei einer Gründung werden die Büroeinrichtung und Maschinen häufig fremdfinanziert. Sollten diese Sachen etwa durch ein Feuer zerstört werden, müssen zunächst die Gläubiger bedient werden. Hat man keine Inhaltsversicherung abgeschlossen, ist kein Geld für die Neuanschaffung vorhanden, und es muss weiter abbezahlt werden“, sagt Rainer Brand, Produktvorstand der Domcura.
Besonders kleine und mittelständische Betriebe lassen sich durch eine Kombi-Lösung umfassend absichern. Die Basler etwa hat mit ihrer Business-Police eine Komplettlösung für Handels-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe auf dem Markt. Hier sind Schutz gegen Sachsubstanz-, Ertragsausfall-, Technik-, Transport- und Haftpflichtschäden gebündelt. Die genaue Ausgestaltung der Versicherungen sollte stets auf die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen des Unternehmens abgestimmt werden.
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