Anwälte im Gespräch. © Panthermedia
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  • 29.05.2017 um 13:09
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Weil die Standmitteilungen der Alten Leipziger nicht den vorgeschriebenen Informationspflichten genügen, muss der Versicherer nun nachbessern. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.

Der Versicherer Alte Leipziger muss bei seinen Standmitteilungen nachbessern. Das ergibt sich aus einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2-06 O 375/16). Bei dem Dokument informierte der Anbieter über eine prognostizierte Ablaufleistung inklusive möglicher künftiger Überschüsse. Die Höhe bereits gutgeschriebener Überschüsse suche der Kunde aber vergeblich, so die Begründung.

Geklagt hatte das Team der Marktwächter Finanzen. Die Verbraucherschützer hatten die Alte Leipziger im September 2016 zunächst abgemahnt. Daraufhin habe sich das Unternehmen bereit erklärt, die Ablaufleistung künftig als Gesamtsumme inklusive der garantierten Überschüsse auszuweisen. Den Hamburger Verbraucherschützern war das zu wenig. „Die garantierten Überschüsse müssen einzeln aufgeführt werden“, heißt es von dort.

Die Marktwächter waren bei ihrer Untersuchung der Standmitteilungen im Juni 2016 auf diverse Standmitteilungen gestoßen, die ihrer Ansicht nach nicht den rechtlichen Anforderungen gerecht werden. Bei mehr als einem Viertel der überprüften Standmitteilungen wurden die vorgeschriebenen Informationen nicht aufgeführt (wir berichteten).

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