Die Volksbank Reutlingen: Das Gericht entschied, dass die Klage der Verbraucherschützer gegen die Bank gerechtfertigt war. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 26.01.2018 um 17:21
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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verklagte vor einiger Zeit die Volksbank Reutlingen, weil sie für bestehende Sparkonten Strafzinsen angekündigt hatte. Nun fiel das Urteil vor Gericht – zugunsten der Verbraucher.

Was ist geschehen? 

Die Volksbank Reutlingen kündigt ihren Kunden Negativzinsen für bestehende Sparkonten an. Diese verlangt sie dann doch nicht, will aber auch keine Unterlassungserklärung unterschreiben. Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg passt das gar nicht, also zieht sie vor Gericht.

Das Urteil

Das Landgericht Tübingen gibt den Verbraucherschützern nun Recht (Aktenzeichen 4 O 187/17). Bei bereits abgeschlossenen Einlagegeschäften könne die Bank nicht einseitig und vor allem nachträglich eine Entgeltpflicht einführen, entscheiden die Richter. Außerdem habe die Bank auch nicht zwischen Alt- und Neuverträgen unterschieden; somit seien die Klauseln ohnehin unwirksam.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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