- Von Juliana Demski
- 18.08.2017 um 10:08
Was ist geschehen?
Seit dem Jahr 2000 bekommt eine Frau Witwenrente. 2003 beantragt sie bei der Rentenversicherung auch Altersrente. Üblicherweise ist es so, dass die Behörde die Altersrente auf die Hinterbliebenenrente nach Abzug eines Freibetrags anrechnet. Das passiert in diesem Fall aber nicht.
Erst nach elf Jahren erkennt die Behörde ihren Fehler – obwohl sie für ihre jährlichen Rentenanpassungsmitteilungen die jeweils aktuelle Höhe für beide Renten in Briefen an die Rentnerin ausweist.
9.000 Euro soll die betroffene Rentnerin nun zurückzahlen. Der Fall landet vor Gericht.
Das Urteil
Die Richter des Sozialgerichts Stuttgart stellen sich auf die Seite der Rentnerin (Aktenzeichen S 13 R 5384/15).
Nach einer Zeit von über zehn Jahren seit Änderung der Rentenverhältnisse könne das Amt kein Geld mehr zurückverlangen. Die Behörde hätte ihren Fehler laut Urteil selbst erkennen müssen.
Zudem könne man im Nachhinein auch nicht mehr mit Sicherheit sagen, ob die Frau in ihrem Antrag auf Altersrente ihre Witwenrente angegeben habe. Grund: Das Amt hat das Dokument bereits vernichtet.
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