Die Außenfassade des Landessozialgerichts Stuttgart: Wer unverschuldet zwei Renten kassiert, muss laut Urteil nicht für den Fehler der Behörde geradestehen. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 18.08.2017 um 10:08
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lesedauer Lesedauer: ca. 00:60 Min

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt einer Witwe zwei Renten aus: ihre eigene Altersrente und eine Witwenrente. Dabei vergisst die Behörde, die Renten zu verrechnen. Erst Jahre später fällt der Fehler auf, die zu viel gezahlte Rente fordert die Behörde zurück. Zu Unrecht, urteilte nun das Sozialgericht Stuttgart.

Was ist geschehen?

Seit dem Jahr 2000 bekommt eine Frau Witwenrente. 2003 beantragt sie bei der Rentenversicherung auch Altersrente. Üblicherweise ist es so, dass die Behörde die Altersrente auf die Hinterbliebenenrente nach Abzug eines Freibetrags anrechnet. Das passiert in diesem Fall aber nicht.

Erst nach elf Jahren erkennt die Behörde ihren Fehler – obwohl sie für ihre jährlichen Rentenanpassungsmitteilungen die jeweils aktuelle Höhe für beide Renten in Briefen an die Rentnerin ausweist.

9.000 Euro soll die betroffene Rentnerin nun zurückzahlen. Der Fall landet vor Gericht.

Das Urteil

Die Richter des Sozialgerichts Stuttgart stellen sich auf die Seite der Rentnerin (Aktenzeichen S 13 R 5384/15).

Nach einer Zeit von über zehn Jahren seit Änderung der Rentenverhältnisse könne das Amt kein Geld mehr zurückverlangen. Die Behörde hätte ihren Fehler laut Urteil selbst erkennen müssen.

Zudem könne man im Nachhinein auch nicht mehr mit Sicherheit sagen, ob die Frau in ihrem Antrag auf Altersrente ihre Witwenrente angegeben habe. Grund: Das Amt hat das Dokument bereits vernichtet.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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