Zwei unterschiedliche Prozesse, ähnliche Urteile: Das Sozialgericht Stuttgart verweigert Hinterbliebenenrente in zwei Fällen. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 25.08.2016 um 10:07
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Das Stuttgarter Sozialgericht urteilte in zwei Fällen ähnlich, obwohl sie unterschiedlicher kaum hätten sein können: Einem Witwer wird nach dem Tod seiner an Krebs verstorbenen Frau die Hinterbliebenenrente verweigert, während einer Frau, die trotz Neu-Heirat weiter Witwenrente bekam, nun der Hahn zugedreht wird.

Erster Fall

Eine schwer an Krebs erkrankte Frau und ein Mann heiraten nach 25 Jahren Partnerschaft in ihrer eigenen Wohnung, da die Frau bereits bettlägerig ist. Vier Tage später stirbt sie. Nach zwei Monaten beantragt ihr Ehemann Witwenrente, die Deutsche Rentenversicherung verweigert diese aber.

Der Mann klagt daraufhin, das Sozialgericht Stuttgart stellt sich aber auf diese Seite der Behörde (Aktenzeichen: S 6 R 2504/14). Das Paar sei nicht ein Jahr verheiratet gewesen, was eine Mindestgrenze für Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente sei.

Hier liege eine Versorgungsehe und keine alleinige Liebesehe vor, denn schließlich hätten die beiden ein Vierteljahrhundert zusammengelebt. Da sei nie von Heirat die Rede gewesen.

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es folgt wohl noch eine Verhandlung vor dem Landessozialgericht.

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