- Von Juliana Demski
- 07.02.2017 um 12:35
Was ist geschehen?
Sieben Jahre nach dem Tod ihres Ehegatten heiratet eine Seniorin erneut. Davon erzählt sie ihrer Rentenversicherung allerdings nichts. Als auch ihr zweiter Mann stirbt, beantragt sie wieder Witwenrente – diese wird aber abgelehnt. Grund: Wegen der neuen Heirat ist der Anspruch verfallen.
Die 76-Jährige zieht schlussendlich vor Gericht.
Das Urteil
Die Seniorin betont vor dem Sozialgericht Stuttgart, dass sie eigentlich nicht vorhatte, erneut zu heiraten. Das sei auf einem spontanen Trip nach Las Vegas passiert – sie habe aber nicht damit gerechnet, dass der Urlaubsspaß in Deutschland rechtens ist.
Die Richter des Sozialgerichts stellen sich zunächst auf ihre Seite; der Fall landet dann aber doch noch vor dem Landessozialgericht. Das gibt schlussendlich der Rentenversicherung Recht (Aktenzeichen: L 13 R 923/16).
Der Frau habe einleuchten müssen, dass Zeremonie und Ehebund aus Las Vegas auch hierzulande gültig sind. Auch das Argument der Spontanität überzeugt die Richter nicht; sie habe schließlich auch die Sterbeurkunde ihres ersten Gatten mitgenommen. Die Seniorin muss nun rund 71.000 Euro Witwenrente zurückzahlen, da der Anspruch auf Zahlungen nach der zweiten Heirat verfallen war.
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