Flur des Oberlandesgerichts in Köln. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 09.09.2016 um 09:32
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Vor dem Oberlandesgericht Köln hat der Bund der Versicherten zusammen mit der Verbraucherzentrale Hamburg einen Erfolg in Sachen Abschlusskosten erstritten. In der Pressemitteilung dazu stellen die Verbraucherschützer einige allgemeine Behauptungen zu Abschlusskosten in der Branche auf. Gegen diese wehrt sich nun der Versicherungsverband GDV.

Am 7. September 2016 veröffentlichte der Bund der Versicherten (BdV) zusammen mit der Verbraucherzentrale Hamburg eine Pressemitteilung, die auf ein positives Urteil in Sachen Abschlusskosten hinwies (wir berichteten).

In dieser Pressemitteilung geht es mit Kritik ordentlich zur Sache. Allein im Jahr 2015 seien von rund 7,2 Milliarden Euro, die der GDV als Abschlusskosten ausweist, „etwa 3 Milliarden Euro“ auf „intransparente Weise als zusätzliche Abschlusskosten den Kunden angelastet“ worden, heißt es da.

Der Versicherungsverband GDV hat nun eine Replik zu den Verbraucherschützern veröffentlicht. Sie würden falsch rechnen, heißt es da.

Als erstes sei der Vergleich mit dem Höchstzillmersatz falsch. „Die vom GDV ausgewiesenen Abschlusskosten von rund 7,2 Milliarden Euro sind die Kosten, die in den Lebensversicherungen als betriebswirtschaftlicher Aufwand angefallen sind. Es sind, anders als vom BdV suggeriert, nicht die gegenüber den Kunden tarifierten Kosten“, heißt es vom GDV. Ein Vergleich mit dem Höchstzillmersatz von 2,5 Prozent sei daher sachlich falsch, weil dieser die Einnahmeseite, nicht die Aufwandsseite betreffe.

Als zweiten Kritikpunkt führt der GDV an, dass es gar nicht um Abschlusskosten, sondern um Mindestrückkaufswerte gehe. „Strittig war nur, ob in den ersten fünf Jahren neben den sogenannten gezillmerten Kosten laufende Abschlusskosten einkalkuliert werden dürfen. Faktisch ging es dem OLG nicht darum, welche Kostenarten zulässig sind, sondern ob die höchstrichterlich (BGH) festgelegten Mindestrückkaufswerte für die ersten Vertragsjahre durch eine Kombination der beiden zulässigen Kostenarten unterschritten werden könnten oder ob dies wirksam ausgeschlossen wird“, schreibt der Verband weiter.

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Auch seien weder die einmalig einkalkulierten noch die laufenden Abschlusskosten intransparent. Die Kunden würden über die eingerechneten Kosten vor Vertragsabschluss in Euro und Cent informiert.
Zur Kostenbelastung schließlich gibt der GDV an: „Im Jahr 2014 lag die Abschlusskostenbelastung der Kunden sogar unter dem Höchstzillmersatz: Von den insgesamt 7,6 Milliarden Euro (5 Prozent der Beitragssumme 2014) wurden den Kunden 5,3 Milliarden Euro belastet (3,5 Prozent der Beitragssumme). Der Höchstzillmersatz belief sich 2014 auf 4,0 Prozent.“

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