- Von Redaktion
- 24.11.2016 um 16:20
Vor kurzem stellte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz vor. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) antwortet mit Kritik: Er will eine radikale Vereinfachung der Altersvorsorge. Denn: Der Entwurf sieht vor allem eines vor: Die Stärkung der Tarifvertragsparteien, insbesondere der Gewerkschaften. Dabei verzichtet er allerdings auf Mindestmaßstäbe für die Produktqualität.
„Wenn Verbraucher zusätzlich fürs Alters vorsorgen sollen, müssen wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Produktqualität ergriffen werden“, fordert Klaus Müller, Vorstand des VZBV. „Der Staat muss sicherstellen, dass Verbraucher ihr Geld in gute und passende Produkte investieren“, so Müller.
Der Staat sollte mit einem staatlich organisierten Non-Profit-Produkt zur Altersvorsorge die Produktqualität absichern, findet der VZB. Kostengünstig sollte es sein sowie auch eine passive und breit diversifizierte Anlagestrategie verfolgen.
Die Verbraucherzentrale kritisiert zudem, dass in der betrieblichen Altersvorsorge bisher der Arbeitgeber für die Arbeitnehmer ein Produkt aussucht. Wenn der Arbeitnehmer dann den Job wechselt, kann er das Guthaben zwar mitnehmen; er verliert aber seine alten Vertragskonditionen und eventuell auch einen vereinbarten Risikoschutz. Wäre der Arbeitnehmer aber der eigentliche Vertragspartner, könnte er seinen gesamten Vertrag beim Jobwechsel mitnehmen. Dieses System habe sich bereits bei Bausparverträgen mit vermögenswirksamen Leistungen bewährt.
Außerdem sieht der VZBV bei der betrieblichen Altersvorsorge auch Probleme in der Sozialabgabenfreiheit. „Die Ersparnis in der Einzahlungsphase bringt Arbeitnehmern Nachteile und begünstigt die Arbeitgeber“, so der VZBV-Vorstand. Denn die Abgabenfreiheit führe zu geringeren Ansprüchen in der gesetzlichen Rentenversicherung, zu einem Verlust an Ansprüchen für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, zu verminderten Ansprüchen auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung und zu geringeren Ansprüchen bei Arbeitslosigkeit. „Es ergibt keinen Sinn, die kapitalgedeckte Altersvorsorge auf Kosten der gesetzlichen Rente zu schwächen“, findet Müller.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren