- Von Juliana Demski
- 06.02.2017 um 11:27
Für etwa 160.000 Bestandsrentner heißt es dieses Jahr: Stift und Zettel raus für eine Steuererklärung. Denn 2016 haben viele von ihnen aufgrund der ordentlichen Rentenerhöhung im Juli eine relevante Schwelle für die Einkommensteuer überschritten.
Seit der Reform der Besteuerung der Altersbezüge 2005 müssen Rentner auf einen steigenden Teil ihrer gesetzlichen Rente Steuern zahlen. Bei Neurentnern aus 2016 liegt der Anteil bei 72 Prozent der Bruttorente – vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung. Bei Rentnern aus dem Jahr 2017 erhöht sich die Zahl auf 74 Prozent. Für alle folgenden Jahre gilt ein Festbetrag statt des Prozentsatzes.
Das Existenzminimum ist und bleibt zwar steuerfrei, allerdings variiert es von Jahr zu Jahr. 2016 betrug dieser Grundfreibetrag 8.652 Euro. 2017 wurde er auf 8.820 Euro erhöht. Rentner können allerdings Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung teilweise absetzen, oder auch Werbungskosten und Sonderausgaben angeben, berichtet die Südwest Presse.
Wer 2016 als Lediger in Rente gegangen ist und keine Einkünfte aus Vermietung und Co. hatte, konnte im vergangenen Jahr bis zu 14.099 Euro Bruttorente beziehen, ohne dass Steuern fällig werden, so Vorgaben des Bundesfinanzministeriums. Für alle Neurentner dieses Jahres liegt dieser Betrag dann bei 13.996 Euro. Durchschnittlich aber hat ein Rentner im Westen derzeit etwa 15.476 Euro Rente im Jahr auf dem Konto – und muss sich so also auf jeden Fall um eine Steuererklärung kümmern.
Ab welchem Betrag und für wen wegen der Steuererhöhung 2016 genau eine Steuerpflicht besteht, zeigt die Tabelle, die die Südwest Presse zusammengestellt hat.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren