- Von Redaktion
- 08.02.2017 um 10:30
Nachdem der Referenzzinssatz zur Bildung der Zinszusatzreserve (ZZR) für 2016 auf 2,54 Prozent gesunken ist, mussten die Versicherer nun erstmals auch für Tarife mit einem Rechnungszins von 2,75 Prozent Reserven bilden.
Fünf Tarifgenerationen müssen die Versicherer also mittlerweile abdecken – 4,00 Prozent, 3,50 Prozent, 3,25 Prozent, 3,00 Prozent und 2,75 Prozent. Das entspricht marktweit einem Anteil von rund zwei Dritteln. Einige Versicherer müssen aber auch für etwa 85 Prozent ihres Bestandes Zinszusatzreserven stellen. Das hat die Rating-Agentur Assekurata in ihrer Überschussbeteiligungsstudie festgestellt.
Mithilfe der Zinszusatzreserven haben die Lebensversicherer seit dem Bilanzjahr 2011 die Garantiezinsanforderung in ihren Beständen effektiv reduziert. Diese liegt Ende 2016 unter Berücksichtigung der ZZR bei 2,32 Prozent im Schnitt. Ohne ZZR lägen die Bestandsgarantien mit 2,89 Prozent um 57 Basispunkte höher.
Allerdings ächzen die Versicherer nach wie vor unter den Zuführungen zur Zinszusatzreserve. Ein Vergleich dieser Zuführungen mit dem hiernach verbleibenden Rohüberschuss aus dem Jahr 2015 zeigt, dass bereits beide Komponenten durchschnittlich etwa gleich hoch ausgefallen waren. Für das Jahr 2016 wird sich dieses Verhältnis aufgrund der nochmals deutlich gestiegenen ZZR-Zuführungen weiter zu Lasten des Rohüberschusses verschieben, heißt es in der Untersuchung weiter.
ZZR-Bestand beläuft sich mittlerweile auf das Dreifache des Eigenkapitals
Die ZZR-Zuführung im Jahr 2016 summiert sich branchenweit auf einen neuen Höchstwert von 13 Milliarden Euro. „Insgesamt erreicht der Bestand der in der Zinszusatzreserve vorhandenen Mittel Ende 2016 damit ein Gesamtvolumen von rund 45 Milliarden Euro“, sagt Lars Heermann, Bereichsleiter Analyse und Bewertung der Assekurata Assekuranz Rating-Agentur.
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