- Von Redaktion
- 08.02.2017 um 10:30
„So notwendig und zweckmäßig die Zinszusatzreserve ohne Zweifel ist, sollte aber die Dosierung im Auge behalten werden“, warnt Assekurata-Geschäftsführer Reiner Will. „Für Abhilfe kann hier der Gesetzgeber sorgen, der die Dotierungsvorschriften zur Zinszusatzreserve zeitnah überarbeiten und für ein stimmiges Bild sorgen sollte.“
Wie hoch die Zuführung branchenweit genau ausfallen wird, hängt neben der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt auch davon ab, ob und in welchem Umfang sich die Unternehmen entschließen, bei der ZZR-Berechnung Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten anzusetzen. Diese Möglichkeit beruht auf der Tatsache, dass ein Teil der Kunden ihren Vertrag vorzeitig stornieren beziehungsweise am Ende der Ansparphase die Kapitalleistung abrufen werden. Für diese Fälle muss der Versicherer natürlich perspektivisch weniger Reserven vorhalten.
Im Jahr 2016 haben etwa drei Viertel der Studienteilnehmer von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, heißt es bei Assekurata. Im Schnitt konnten die 22 Versicherer, die Zahlen nannten, ihren Zuführungsbedarf dadurch um 70 Basispunkte auf 1,63 Prozent der Deckungsrückstellung senken.
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