- Von Redaktion
- 30.01.2015 um 14:17
Auf diese Weise können bestehende Verträge bei der Bayerischen unverändert weitergeführt werden. Diese Zusatzleistung ist ohne Mehrbeitrag in allen Produkten der privaten Altersvorsorge, den biometrischen Lösungen und den Sach- und Haftpflicht/Unfall- sowie Krankenzusatzversicherungen enthalten.
„Wer von Arbeitslosigkeit oder längerer Arbeitsunfähigkeit betroffen ist, hat meistens deutliche Einkommensverluste zu verkraften und muss sparen. Dennoch möchten Kunden auch in dieser Situation ihre Altersvorsorge oder andere, wichtige Versicherungen fortsetzen“, sagt Martin Gräfer, Vorstand Vertrieb und Service der Bayerischen.
Ist ein Kunde länger als drei Monate arbeitslos oder länger als 42 Tage arbeitsunfähig, werden die Beiträge je nach Sparte in den ersten drei beziehungsweise fünf Vertragsjahren bis zu einem Jahr lang weiterbezahlt – bis zu einer Höhe von 1.000 Euro monatlich. Eine Gesundheitsprüfung fällt nicht an, Wartezeiten gibt es auch nicht.
Das Vorsorge-ABS gilt für alle erwerbstätigen Privatkunden, die bei Abschluss mindestens 18 Jahre und höchstens 60 Jahre alt sind sowie für Selbstständige, die innerhalb Deutschlands seit mindestens 36 Monaten und ohne Unterbrechung denselben freien Beruf ausüben oder dasselbe Gewerbe betreiben. Beamte, Saisonarbeiter oder speziell projektgebundene Arbeiter sowie Auszubildende sind von dieser Regelung ausgenommen.
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