Steht der Durchbruch bald bevor? Die Gewerkschaft Verdi will aktuellen Medienberichten zufolge noch in diesem Jahr gemeinsam mit einem großen Versicherer ein Sozialpartnermodell anbieten. Das erklärte Andrea Kocsis (im Bild), stellvertretende Vorsitzende bei Verdi, Anfang März auf einer Podiumsdiskussion im Rahmen der Veranstaltung "Sozialpartnermodelle jetzt!" in der Hessischen Landesvertretung in Berlin. Ein Einstieg der zwei Millionen Mitgliederstarken Gewerkschaft wäre aus Sicht von Branchenbeobachtern ein großer Erfolg für die neue Betriebsrente. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 11.03.2019 um 10:48
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Ein Jahr nach Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes hakt es mit der Umsetzung noch ein wenig. Beim Sozialpartnermodell etwa wartet die Versicherungsbranche auf erste Aktivitäten seitens der Tarifparteien. Und beim Arbeitgeberzuschuss stehen Chefs vor Praxisproblemen.

Einen weiteren Grund beschreibt Michael Hoppstädter, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Longial. Dass es noch keine konkreten Vorstöße gebe, liege an „den gegensätzlichen Interessen der beteiligten Sozialpartner. Die Gewerkschaften haben schon zu Beginn der Diskussionen und des Gesetzgebungs-verfahrens zum Ausdruck gebracht, dass sie kein gesteigertes Interesse an reinen Beitragszusagen haben“, sagt Hoppstädter.

Auf Arbeitgeberseite gebe es unterschiedliche Gesichtspunkte. Ein Teil der Arbeitgeber betone, zu ihren bestehenden Modellen, häufig im Durchführungsweg der Direktzusage, zu stehen und daran ganz bewusst festhalten zu wollen. Trotz oder gerade wegen der Arbeitgeberhaftung. „Ein anderer Teil der Arbeitgeber, insbesondere eher mittelständische Unternehmen, hat sich ganz bewusst gegen eine Tarifbindung entschieden“, so der Longial-Geschäftsführer. „Mit einem Sozialpartnermodell wird daher eine ‚Tarifbindung durch die Hintertür‘ befürchtet.“ Der Experte rechnet Ende 2019, Anfang 2020 mit den ersten Sozialpartnermodellen.

Auch beim Arbeitgeberzuschuss hakt es noch

Mangelndes Wissen und Sorgen vor unerwünschten Nebeneffekten dürften auch Gründe dafür sein, weshalb es an der Umsetzung eines zweiten entscheidenden Punkts des BRSG hapert: dem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss. Ab Januar 2019 müssen Arbeitgeber bei allen neu geschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen und ab 2022 bei Bestandsverträgen einen Zuschuss von 15 Prozent als Ausgleich für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge in den Vorsorgevertrag einzahlen.

Bekannt ist das unter Arbeitgebern aber kaum. Nur 17 Prozent wissen, welche Änderung auf sie zukommt. Das geht aus einer Online-Umfrage unter Unternehmensentscheidern im Auftrag der Signal Iduna hervor. Jeder vierte Firmenchef meint danach, die Zuzahlungen könnten weiter auf freiwilliger Basis erfolgen. 43 Prozent machten keine Angaben oder sagten, dass sie es nicht wissen.

„Ein Gesetz zu verabschieden ist eine Sache. Doch das allein reicht bei Weitem nicht aus, wie wir sehen“, sagt Clemens Vatter, Konzernvorstand der Signal Iduna und zuständig für die Lebensversicherung. „Eine breit angelegte öffentliche Informationskampagne hätte die Neuerungen und Chancen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes den Arbeitgebern und Arbeitnehmern näherbringen können. Nun muss sich insbesondere die Versicherungsbranche darum kümmern, dass die Wirkung nicht verpufft.“ Gerade kleine und mittlere Unternehmen benötigten Unterstützung bei der Umsetzung der Zuschusspflicht, zeigten Gespräche der Signal Iduna mit Firmen aus den Kernzielgruppen Handwerk und Handel.

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