- Von Redaktion
- 11.03.2019 um 10:48
Selbst wenn alle Arbeitgeber aber über den Pflichtzuschuss Bescheid wüssten, stünden sie bei den Bestandsverträgen noch vor einem anderen Problem. Denn eine Aufstockung in den bestehenden Verträgen ist nicht immer möglich. Zu dieser Schlussfolgerung gelangen die BBVS Beratungsgesellschaft für betriebliche Versorgungssysteme und das Deutsche Institut für Altersvorsorge aufgrund einer gemeinsamen Umfrage bei Versicherern.
Nur wenige der 23 Gesellschaften, die auf die Fragen geantwortet haben, lassen in bestimmten Grenzen Erhöhungen in allen Tarifen für die Direktversicherung zu. Ein Versicherer lehnt in bestehenden Verträgen Beitragserhöhungen völlig ab und verweist auf Sonderkonditionen bei einem Neuvertrag für den Arbeitgeberzuschuss. Sechs Anbieter befinden sich noch in der Nachdenkphase. Bei den übrigen finden sich viele Einschränkungen und Bedingungen.
„Arbeitgeber, die in der Vergangenheit mit der Einstellung neuer Mitarbeiter deren bestehende Direktversicherung übernommen haben, werden also mit einer Vielfalt von Bedingungen konfrontiert sein und müssen für jeden einzelnen Vertrag eine Lösung finden“, schildert BBVS-Geschäftsführer Karsten Rehfeldt die Situation. Dazu gehört etwa, für den vergleichsweise kleinen Zuschuss einen Neuvertrag abzuschließen.
Einen weiteren Lösungsansatz schlägt Longial-Chef Hoppstädter vor: „Als sicherster Weg, um seine arbeitsrechtliche Verpflichtung zu erfüllen und Probleme zu vermeiden, gilt: Der Entgeltumwandlungsbetrag muss so weit reduziert werden, bis der neue Entgeltumwandlungsbetrag und der zu entrichtende Zuschuss in Summe dem bisherigen Entgeltumwandlungsbetrag entsprechen.“
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