- Von Redaktion
- 03.06.2024 um 13:54
Ungewöhnlich, aber nicht unmöglich: Verstehen sich beide Ehepartner noch gut, ist eine gemeinsame Nutzung der Immobilie ebenfalls eine Option. Das gelingt zum Beispiel, wenn eine Einliegerwohnung vorhanden ist oder sich ein Haus in zwei getrennte Wohnbereiche aufteilen lässt. Das schafft auch die notwendige räumliche Abgrenzung als Lebensgemeinschaft, die für eine Scheidung von Bedeutung ist. Beide Eheleute erhalten in dem Fall ein gemeinsames Wohnrecht für die Immobilie, welches vertraglich festgehalten werden sollte. Dabei ist entweder eine weitere gemeinsame Ratenzahlung denkbar oder ein Mietverhältnis zwischen den Ehepartnern.
Die Immobilie im Scheidungsfall verkaufen: Was tun?
Der Verkauf einer Immobilie ist für Eheleute oftmals die einfachste oder aber auch die einzige Lösung, um den Erlös untereinander aufzuteilen und eine finanzielle Einigung zu erzielen. Vor einem Verkauf empfiehlt es sich, die Immobilie schätzen zu lassen, damit sie nicht unter Marktwert angeboten wird. Ein Kreditvertrag kann regulär erst zehn Jahre nach vollständiger Darlehensauszahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden, doch bei einem Hausverkauf darf eine Bank eine vorzeitige Kündigung nach dem Gesetz nicht verweigern. Alleineigentümer sollten allerdings wissen, dass sie nur mit Zustimmung des Ehepartners verkaufen können.
Sonderfall Erbschaft und Zugewinnausgleich
Erbschaften sind von der Zugewinngemeinschaft ausgenommen, sofern nur einer der Eheleute begünstigt wurde. Bei einer geerbten Immobilie gibt es jedoch die Besonderheit, dass alle gemeinsam geleisteten Modernisierungen oder Ausbauten, die zur Wertsteigerung beigetragen haben, beim Zugewinnausgleich angerechnet werden. Der Zugewinnausgleich berechnet sich durch die Gegenüberstellung der Vermögenswerte beider Partner am Anfang und am Ende einer Ehe.
Bestehen große Differenzen beim einzelnen Vermögenszuwachs der Eheleute, zahlt der Partner mit mehr Vermögen so viel an den anderen aus, bis ein Vermögensausgleich erfolgt ist. Dies kann jedoch nur als Geldleistung erfolgen. Im Falle einer Scheidung, empfiehlt es sich, keine übereilten Entscheidungen zu treffen, sondern sich mit dem Ex-Partner gut zu überlegen, welche Lösung für die Immobilie die beste ist – auch im finanziellen Sinne.
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