- Von Andreas Harms
- 30.11.2022 um 17:14
Der deutsche Investmentverband BVI steigt in die eröffnete Diskussion um geeignete Produkte für die Altersvorsorge ein. In diesem Rahmen hat er ein Konzept entwickelt, wie sich direkte Fondssparpläne in einem speziellen Fondsspardepot als Altersvorsorge aufbauen lassen.
Damit reagiert er darauf, dass sich die Regierung wie im Koalitionsvertrag angekündigt daran macht, die Altersvorsorge zu reformieren. Eine Expertengruppe soll sich ansehen, welche privaten Anlageprodukte sich gesetzlich anerkennen lassen. Möglichst welche, die höhere Renditen bringen als die Riester-Rente.
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Kernelement des BVI-Vorschlags soll das erwähnte spezielle Depot sein, das ausschließlich für die Altersvorsorge eröffnet wird. Deshalb soll es auch mindestens so lange laufen, bis der Sparer das 60. Lebensjahr vollendet hat. Der Staat beteiligt sich indirekt, indem er einen besonderen Steuerfreibetrag auf die erzielten Gewinne einräumt. Er soll mit fortschreitender Spardauer wachsen, so der Plan des BVI. Damit könne die Politik einen starken Anreiz setzen, heißt es.
Bisher sind Kursgewinne, Dividenden und Zinsen aus Fondsanlagen teilweise oder komplett mit der Abgeltungsteuer zu versteuern. Und zwar dann, wenn sie zufließen oder wiederangelegt werden. Baut man also über Jahrzehnte ein Vermögen auf, werden zwar Dividenden und Zinsen jedes Jahr versteuert. Bei den Kursgewinnen ist das aber erst dann der Fall, wenn man verkauft. Und dann nützt es auch wenig, dass der jährliche Sparerfreibetrag im kommenden Jahr von 801 auf 1.000 Euro pro Person steigt.
Zugleich mit seinem Vorschlag lieferte der BVI einige Umrisse, wie er sich so ein Fondsspardepot genau vorstellt. Hier sind sie:
Das Fondsspardepot
- ein Depot pro Person
- Mindestlaufzeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahrs
- Offene Publikumsfonds (Ogaw, Misch- und Immobilienfonds)
- Automatische Wiederanlage (Thesaurierung) von laufenden Erträgen
Ansparphase
- Sparraten aus versteuertem Einkommen
- Mindest- und Maximaleinzahlung pro Jahr
- Umschichtungen innerhalb des Depot sind unschädlich
- Depotübertrag auf andere Institute möglich
- Übertrag von Riester-Vermögen unschädlich möglich
Steuerliche Förderung
- im Depot erzielte Erträge bleiben steuerfrei, auch bei Umschichtung
- bei Verfügung nach 60. Lebensjahr: zusätzlicher prozentualer Freibetrag auf ausgezahlte Erträge; Freibetrag steigt um 2 Prozentpunkte pro Jahr bei vorhandener Mindesteinzahlung
Auszahlphase
- Auszahlplan oder Einmalauszahlung
- bei Auszahlung greift Abgeltungsteuer: nach vollendetem 60. Lebensjahr greift zusätzlicher prozentualer Freibetrag; davor greift kein zusätzlicher Freibetrag
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