- Von Juliana Demski
- 27.04.2021 um 07:55
Die von vielen Vergleichstests uneingeschränkt positive Sichtweise und Bewertung von Beitragsbefreiungen sei aus seiner Sicht eher kritisch zu hinterfragen. Komme es nämlich zu Beitragsanpassungen, dann seien diejenigen, die dazu beitrügen (die Pflegebedürftigen), davon ausgenommen, weil sie bereits beitragsbefreit seien. „Dies erscheint wenig sozial und widerspricht zudem den Grundsätzen des Versicherungsgedankens“, kommentiert Reichl. Aber: „Die überwiegende Zahl der Anbieter gewährt im Neugeschäft allerdings erst ab Pflegegrad 4 oder 5 eine Beitragsfreistellung, was eine vertretbare Regelung darstellt.“
„Nicht verunsichern lassen“
Dennoch sollten sich Verbraucher und Vermittler von Beitragsanpassungen verunsichern lassen und bestehende Pflegetagegeldversicherungen nicht vorschnell kündigen oder den Anbieter wechseln, warnt Reichl. „Zum einen gehen durch einen Unternehmenswechsel sämtliche bereits angesparten Alterungsrückstellungen verloren. Des Weiteren ist der Kunde auch bei einem neuen, vermeintlich günstigeren Anbieter nicht vor einer Beitragsanpassung gefeit.“
Vor Vertragsabschluss empfehle es sich indes, danach zu fragen, inwieweit der Tarifbeitrag bereits an das niedrigere Zinsniveau und die gestiegenen Leistungsausgaben angepasst sei, so der Rat des Analysten. „Ansonsten kann sich die anfängliche Freude über einen Preisvorteil in den Folgejahren schnell in Frust über neuerliche Beitragsanpassungen umkehren.“ Sofern die Beitragslast infolge einer Beitragsanpassung aber doch zu hoch werde, empfehle es sich, „den Versicherungsschutz beziehungsweise das Tagegeld zu reduzieren, um das ursprüngliche Beitragsniveau zu halten, anstatt den Anbieter zu wechseln“, so Reichl.

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