Inschrift am Oberlandesgericht Düsseldorf © picture alliance/dpa | Marius Becker
  • Von Andreas Harms
  • 16.03.2023 um 16:47
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Vor einigen Jahren war die Nürnberger Versicherung gegen das Legaltech-Unternehmen Helpcheck wegen seines Geschäfts- und Honorarmodells vor Gericht angetreten – und hatte verloren. Eine Frage war damals jedoch offengeblieben. Doch die könnte nun in einem neuen Urteil geklärt sein.

Die Nürnberger Versicherung scheitert beim erneuten Versucht, das Düsseldorfer Start-up Helpcheck rechtlich in die Schranken zu weisen. Wie das „Handelsblatt“ berichtet, wies das Oberlandesgericht Düsseldorf eine entsprechende Klage zurück (Aktenzeichen: I-20 U 153/21). Eine Revision ließen die Richter nicht zu.

Helpcheck hilft Menschen dabei, Fehler in ihren Lebensversicherungen zu finden und sie somit widerrufen zu können. Dafür verlangt es ein Erfolgshonorar. In dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob Helpcheck somit als Versicherungsberater auftritt und sich entsprechend registrieren lassen muss. Das war eine Zeit lang der Fall, ist es nun aber nicht mehr. Außerdem dürfe Helpcheck kein Erfolgshonorar nehmen, weil das Versicherungsberatern nicht erlaubt sei. Helpcheck selbst sieht sich eher als Inkasso-Dienstleister, der zusätzlich Rechtsberatung erbringt. Das Geschäftsmodell sei von der Inkassolizenz gedeckt.

Die Nürnberger klagte bereits Ende 2019 vor dem Landgericht Düsseldorf. Das entschied im Oktober 2021, dass Helpcheck Erfolgshonorare nehmen dürfe. Es ließ aber offen, ob nicht doch eine Lizenz als Versicherungsberater nötig sei. Dann hätte aber das Erfolgshonorarverbot wiederum greifen können (es ist in dem Streit alles ein bisschen vage). In der somit folgenden Berufung fanden die Richter vom Oberlandesgericht aber nicht, dass sich Helpcheck als Versicherungsberater registrieren lassen müsse. Und wiesen die Klage somit zurück. Wie es nun weitergeht, ist noch nicht klar.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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