- Von Lorenz Klein
- 02.11.2017 um 11:38
Was sich in der geförderten Altersvorsorge zum 1. Januar 2018 ändert:
Rürup-Rente
Im Rahmen der Rürup-Rente steigt der Sonderausgabenabzug um zwei Prozentpunkte. Hintergrund: Beiträge zu einer Rürup-Rente können zusammen mit denen zur gesetzlichen Rentenversicherung vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden – als Sonderausgaben (wie das genau geht, erfahren Sie hier).
Im Januar steigt der dazu mögliche Betrag auf 23.808 Euro (47.616 Euro bei Verheirateten). Tatsächlich ansetzbar sind davon 86 Prozent (im Vorjahr: 84 Prozent). Das bedeutet: Bei Beiträgen in Höhe der maximal möglichen Förderung von 23.808 Euro sind rund 20.475 Euro (40.950 Euro für Verheiratete bei Beiträgen in Höhe von 47.616 Euro) steuerlich ansetzbar. Denn der Maximalbetrag kann erst im Jahr 2025 komplett steuerlich geltend gemacht werden. Bis dahin steigt die Grenze jährlich aber schrittweise an.
Riester-Rente
Zudem wird die jährliche Grundzulage der auch über Steuervorteile geförderten sowie zusätzlich mit Kinderzulagen versehenen Riester-Rente auf 175 Euro angehoben. Darüber hinaus gibt es bei Riester viele weitere Verbesserungen, über die wir hier bereits berichtet haben.
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