- Von Lorenz Klein
- 02.11.2017 um 11:38
Und wie sieht es in der Kranken- und Pflegeversicherung im kommenden Jahr aus?
Private Krankenversicherung (PKV)
Zum 1. Januar 2018 steigen die Beitragsbemessungsgrenze und die PKV-Versicherungspflichtgrenze:
Der maximale Bruttolohnbeitrag, der bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt wird, steigt im Rahmen der jährlichen Anpassung von 52.200 Euro auf 53.100 Euro. Bei einem Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gilt für Angestellte eine Versicherungspflichtgrenze von 59.400 Euro Jahreseinkommen ab 2018. Nach Überschreiten dieser Grenze besteht Wahlfreiheit zwischen beiden Systemen.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Sofern die neue Regierung keine Reformen im Gesundheitssystem angeht, ist für 2018 absehbar:
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse von 14,6 Prozent (anteilig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt) wird stabil bleiben. Die Zusatzbeiträge, die von Kasse zu Kasse unterschiedlich sind und nur vom Arbeitnehmer gezahlt werden, liegen derzeit bei durchschnittlich 1,1 Prozent. Das Bundesgesundheitsministerium berät sich derzeit dazu, ob der Zusatzbeitrag 2018 auf 1,0 Prozent sinken könnte; allerdings müssen sich die Kassen nicht daran halten, sondern legen ihren Zusatzbeitrag individuell fest.
Hinzu kommt: Die Stabilität in den Kassenfinanzen basiert in erster Linie auf einer Sonderzahlung von 1,5 Milliarden Euro aus der Reserve des Gesundheitsfonds. Experten gehen aber davon aus, dass die absehbaren Kostensteigerungen im Gesundheitssystem mittelfristig auch zur weiteren Erhöhung der Kassen- und entsprechenden Zusatzbeiträge führen.
Darüber hinaus erklären die Experten von MLP, welche Neuerungen in der Geldanlage und im Immobiliensektor auf Verbraucher zukommen. Hier geht es zur kompletten Übersicht.
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