Betriebsrenten sollten laut Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeber nicht von der vollen Beitragspflicht zur Krankenversicherung ausgenommen werden. © dpa/picture alliance
  • Von Manila Klafack
  • 10.01.2019 um 10:27
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Wenn der volle Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrenten entfalle, werde die Vorsorgeform der betrieblichen Altersversorgung anderen Formen gegenüber bevorzugt. Zudem müssten alle Beitragszahler der Kranken- und Pflegeversicherung das mit höheren Beiträgen ausgleichen. Aus diesen Gründen warnt Steffen Kampeter vor der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände vor solch einem Schritt.

Eine Änderung der bisherigen Praxis, auf Betriebsrenten den vollen Beitrag der Krankenversicherung zu erheben, schafft laut Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) mehr Ungerechtigkeiten als sie beseitigt.

Die derzeitigen Diskussionen der Regierung würde „fast ausschließlich Betriebsrentner begünstigen, die gar nicht von der Doppelverbeitragung betroffen sind“, so Kampeter. „Die Rechnung dafür müssten alle anderen Beitragszahler der Kranken- und Pflegeversicherung durch höhere Zusatzbeiträge zahlen“, so Kampeter gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Der Begriff „doppelte Beitragszahlung“ wird oftmals für zwei verschiedene Sachverhalte verwendet. Eine tatsächliche doppelte Beitragszahlung bei Betriebsrenten liegt nur bei der Direktversicherung vor. Hier werden bereits in der Ansparphase Krankenversicherungsbeiträge bezahlt und durch den vollen Beitrag in der  Auszahlphase kommt es zur „doppelten“ Zahlung.

Im anderen Fall geht es lediglich darum, dass der Beitrag zur Krankenversicherung auf die Betriebsrente nicht mit dem halben Beitragssatz berechnet wird, wie in der Zeit der Beschäftigung, sondern der volle Betrag, nämlich der Anteil, der sonst vom Arbeitgeber übernommen wird, mit gezahlt werden muss. Dieses Vorgehen hatte allerdings das Bundesverfassungsgericht bereits im Juli 2018 für rechtmäßig erklärt.

Betriebsrentner würden bevorzugt

„Wenn auf die Einkünfte aus Betriebsrenten nicht mehr der volle Krankenkassenbeitrag gezahlt würde, würde das Betriebsrentner bevorzugen“, sagt Kampeter laut Funke-Medien. Würde die betriebliche Altersversorgung davon befreit, könnte das auch für andere Alterssicherungssysteme gefordert werden.

In einem BDA-Positionspapier steht außerdem: „Die erheblichen Nachteile einer gesetzlichen Änderung wären größer als die Beibehaltung des Status quo.“ Die Experten der BDA rechnen in dem Papier vor, dass von einem geringeren Kassenbeitrag auf Betriebsrenten vor allem westdeutsche Männer profitieren würden. Sie haben besonders oft eine Betriebsrente abgeschlossen.

Die SPD hält jedoch laut Medienbericht an den Plänen der Entlastung fest: „Das Problem mit den doppelten Krankenkassenbeiträgen auf Betriebsrenten muss endlich aus der Welt geschafft werden“, so Fraktionsvize Karl Lauterbach.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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