- Von Barbara Bocks
- 06.02.2025 um 13:14
Die Eigenbeteiligung an den monatlichen Kosten für einen Platz im Pflegeheim hat sich für Pflegebedürftige, unabhängig von deren Aufenthaltsdauer, innerhalb eines Jahres erneut deutlich erhöht. Darüber berichtet der Verband der Ersatzkassen (VDEK). Für Pflegebedürftige stieg die Eigenbeteiligung demnach im Bundesdurchschnitt im ersten Jahr von 2.687 auf 2.984 Euro pro Monat.
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Das Fazit des Verbands: Den ständigen Aufwärtstrend konnten weder die von der Pflegekasse gezahlten Zuschläge bremsen, die mit Dauer des Heimaufenthalts steigen, noch die um 4,5 Prozent höheren Pflegeleistungen zum Januar 2025.
„Die soziale Pflegeversicherung ist als Teilleistungsversicherung konzipiert. Trotzdem sind die Belastungen für die Menschen zu hoch“, kritisiert Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des VDEK.
Um die Eigenbeteiligung zu reduzieren, fordert Elsner zum einen die Bundesländer auf, ihrer Verantwortung nachzukommen und für eine auskömmliche Investitionskostenfinanzierung für den Bau zu sorgen und dafür die Heime instandzuhalten.
Bund hat nur 876 Millionen Euro für Investitionen beigesteuert, Pflegebedürftige 4,4 Milliarden Euro
So trugen beispielsweise im Jahr 2022 die Bundesländer nur Investitionskosten von rund 876 Millionen Euro. Die Pflegebedürftigen schulterten laut Elsner allerdings rund 4,4 Milliarden Euro. Die vollständige Übernahme der Investitionskosten durch die Länder würde die Pflegebedürftigen aktuell um durchschnittlich 498 Euro im Monat entlasten.
- Als weitere Sofortmaßnahme forderte Elsner die Übernahme der Ausbildungskosten durch die Länder. Auch diese würden den Pflegebedürftigen aufgebürdet, obwohl Ausbildung aus ihrer Sicht Staatsaufgabe sei. Wenn der Staat diese Kosten übernehmen würde, würden die Kosten von Pflegebedürftigen um monatlich 113 Euro im Durchschnitt im ersten Jahr sinken, rechnet Elsner vor.
- Zudem sind aus Elsners Sicht langfristige Maßnahmen nötig, um die Aufwärtsspirale der Eigenbeteiligung für Pflegeheimbewohnende zu stoppen. Dazu gehöre es beispielsweise, die Leistungsbeträge jährlich zu dynamisieren und an volkswirtschaftlichen Kenngrößen auszurichten.
Wie sich die Eigenbeteiligung aktuell zusammensetzt
Den größten Teil an der Eigenbeteiligung von Pflegeheimbewohnern macht der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für die pflegerischen Kosten aus. Dieser enthält auch die Ausbildungskosten und betrug zum 1. Januar 2025 bundesdurchschnittlich 1.760 Euro (1.507 Euro am 1. Januar 2024).
- Dabei handelt es sich aber nur um einen rechnerischen Wert, von dem die entsprechend der Aufenthaltsdauer gestaffelten Zuschüsse abgehen (15 Prozent Zuschuss im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten, 75 Prozent ab dem vierten Aufenthaltsjahr). Anfang 2025 betrug der EEE im ersten Aufenthaltsjahr durchschnittlich 1.496 Euro (1.281 Euro Anfang 2024), im zweiten Jahr 1.232 Euro (1.055 Euro Anfang 2024), im dritten Jahr 880 Euro (754 Euro Anfang 2024) und im vierten Aufenthaltsjahr 440 Euro (377 Euro Anfang 2024).
- Hinzu kommen pro Person die Investitionskosten von aktuell 498 Euro (485 Euro Anfang 2024) und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung von 990 Euro (921 Euro Anfang 2024).
Angesichts weiter steigender Belastungen für Pflegebedürftige in Pflegeheimen fordert der VDEK die Parteien auf, im Falle einer Regierungsbeteiligung die Pflege verlässlich und bezahlbar zu gestalten. „Die Wahlprogramme dürfen keine Worthülsen sein“, betont Elsner. Neben einer nachhaltigen Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung gehöre zwingend dazu, die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen in den vollstationären Einrichtungen klar zu begrenzen.
Mehr Informationen darüber, wie sich die Selbstbeteiligung über die Aufenthaltsdauer im Heim entwickelt und über die Unterschiede in den einzelnen Bundesländern, hat der VDEK hier zusammengefasst.
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