Gerüstbauer haben ein sehr hohes BU-Risiko. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 19.11.2014 um 11:52
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Vorerkrankungen sind die gefürchtetsten Türsteher, wenn es um Berufsunfähigkeitsversicherungen geht: je länger die Krankenakte, desto unwahrscheinlicher der Vertrag. Aber es gibt Kniffe, wie Makler ihre Kunden doch absichern können.

Für die Versicherungen bedeuten die Risikovoranfragen viel Aufwand. So bekommt die WWK pro Tag rund 40 bis 50 Voranfragen, die 14 Risikoprüfer bearbeiten. Allerdings wird in nur 18 Prozent der Fälle eine BU-Police daraus. Ähnliches Bild bei der Alten Leipziger: 100 bis 120 schriftliche Risikovoranfragen flattern dem Versicherer täglich ins Haus. Hinzu kommen jeden Tag mindestens 100 Anrufe zu bestimmten Krankheitsbildern für die sechs Risikoprüfer. Die Mühe lohnt kaum, im Schnitt macht der Versicherer nur rund 8 Prozent Geschäft aus den Risikovoranfragen.

Krankenakte vom Hausarzt holen

Wozu Makler ihren Kunden vor Antragstellung auf jeden Fall raten sollten, ist, die Krankenakte vom Hausarzt anzufordern. Oder mit dem Doktor Rücksprache zu halten und sich alle notierten Diagnosen nennen zu lassen. Wenn dann etwas Unbekanntes zutage tritt, kann man das klären.

Mitunter schreiben Ärzte nämlich Diagnosen in die Krankheitsakte, von denen der Kunde nichts weiß. Das belegt ein Fall einer Dame. Nach einer Krebserkrankung und den damit verbundenen Therapien litt sie an chronischer Erschöpfung, konnte ihren Beruf nicht mehr ausüben und beantragte die Zahlung der BU-Rente. Die Versicherung forderte die Krankenakte an, weigerte sich, die Rente zu zahlen, trat vom Vertrag zurück und focht ihn wegen arglistiger Täuschung an. Die Versicherte hätte falsche Angaben zu ihrem Gesundheitszustand gemacht, so der Vorwurf. Sie habe unter anderem eine Unterzuckerung verschwiegen.

Von dieser Diagnose wusste die Frau indes nichts. Sie war auch nicht gerechtfertigt. Recherchen ergaben, dass der falsche Blutwert dadurch zustande kam, dass der Arzt das Blut längere Zeit im Kühlschrank gelagert hatte. Die Versicherung musste den Vorwurf der arglistigen Täuschung fallen lassen und bezahlt nun die Rente.

Für den schlimmsten Fall

Was können Kunden und Vermittler aber tun, wenn es wegen der Vorerkrankungen nicht zu einer eigenen BU-Versicherung reicht? Erwerbsunfähigkeitsversicherungen können eine Wahl sein. Sie zahlen im schlimmsten Fall eine Rente, nämlich dann, wenn Kunden gar nicht mehr arbeiten können. Wer Krankheiten fürchtet, für den kann sich eine Dread-Disease-Versicherung eignen. Bei ihr bekommen die Versicherten eine Einmalzahlung, wenn sie eine Krankheit bekommen, die im Katalog des Versicherers abgedeckt ist. Dazu gehören üblicherweise Krebs, Herzinfarkt & Co. Der Nachteil: Psychische Erkrankungen sind nicht oder nur unzureichend abgedeckt.

Die Grundfähigkeitsversicherung ist für Menschen gedacht, die wegen einer Krankheit oder nach einem Unfall bestimmte menschliche Grundfähigkeiten nicht mehr beherrschen. Wie gehen, hören, schmecken oder Auto fahren. In diesem Fall bekommen sie eine Rente. Der Nachteil all dieser Versicherungen ist aber, dass sie das Risiko Berufsunfähigkeit nicht so vollständig abdecken wie eine BU-Police.

Alternative Gruppenvertrag

Glück können Kunden haben, deren Arbeitgeber eine betriebliche Vorsorge anbietet. Denn bei einer Zusatzversicherung zur betrieblichen Altersvorsorge oder einem BU-Gruppenvertrag ist die Gesundheitsprüfung meist abgespeckt, weil sich die Risiken im Kollektiv ausgleichen.

Wenn jemand vor einem Jahr einen schweren Herzinfarkt hatte, wird ihm ein Gruppenvertrag natürlich nichts nutzen. Für jemanden, der aber nur starkes Übergewicht hat und ansonsten einigermaßen gesund ist, kann die Vereinfachung freilich von Vorteil sein. In vielen Fällen bestehen die Versicherungen bei Gruppenverträgen nur auf eine Dienstobliegenheitserklärung.

Hier garantiert der Arbeitgeber, dass seine Mitarbeiter nicht berufsunfähig sind und innerhalb eines bestimmten Zeitraums – meist sind es zwei Jahre – nicht länger als zwei bis vier Wochen arbeitsunfähig waren. Nachteil dieser Variante ist, dass die BU-Rente meist gedeckelt ist. Bei der WWK greift bis zu einer Rente von 1.500 Euro die schlankere Gesundheitsprüfung. Mehr Spielraum gibt es oft bei größeren Unternehmen und wenn der Arbeitgeber die Verträge bezahlt.

Bei der Axa kann sie etwa bei bis zu 4.000 Euro liegen, wenn der Arbeitgeber für 100 Mitarbeiter einen Vertrag abschließt. Allerdings sind arbeitgeberfinanzierte Varianten nichts für Personen, die Wert auf Privatsphäre legen. Der Chef ist in diesem Fall Versicherungsnehmer. Das heißt, der ganze Schriftwechsel geht im Leistungsfall über ihn oder die Personalabteilung. Und dann kommt es nicht selten vor, dass die medizinischen Erkenntnisse auch intern etwa beim Karriereplan genutzt werden.

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