Joachim Haid ist Experte für die Riester- und Basis-Rente. In der Branche ist er auch als "Riester-Papst" bekannt. © Softfin
  • Von Redaktion
  • 01.04.2021 um 13:57
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Der Einschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) in einer Basis-Rente kann Vorteile bringen, hat aber auch Nachteile. Welche das sind und was beim Einschluss alles zu berücksichtigen ist, erläutert Altersvorsorge-Spezialist Joachim Haid.

Stärkere Versteuerung im Leistungsfall

Damit jedoch noch nicht genug. Ein weiterer, wesentlicher Effekt des Einschlusses einer BUZ bei einer Basis-Rente ist, dass im Leistungsfall die Berufsunfähigkeitsrente deutlich stärker als bei einer selbstständigen BU zu versteuern ist. Denn die BUZ-Rente unterliegt den gleichen steuerlichen Regelungen wie die Altersrente der Basis-Rente und damit der nachgelagerten Versteuerung. Im Jahr 2021 beträgt der steuerpflichtige Anteil der Basis-Rente 81 Prozent. Dieser steigt bis zum Jahr 2040 auf 100 Prozent an, während Leistungen aus selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen lediglich mit dem Steueranteil nach der Tabelle der abgekürzten Leibrenten zu versteuern sind. Machen wir auch hierzu ein Beispiel.  

Der Versicherungsnehmer hat vor einigen Jahren eine BUZ bei seiner Basis-Rente mit Leistungsende zum 65. Lebensjahr eingeschlossen. Im Jahr 2021 tritt der Leistungsfall ein. Der Kunde ist nun 55 Jahre alt und erhält eine monatliche BUZ-Rente in Höhe von 1.000 Euro. Im Jahr 2021 beträgt der steuerpflichtige Anteil 81 Prozent. Das bedeutet: 810 Euro der BUZ-Rente sind steuerpflichtig. Bei einer selbstständigen BU wären nur 12 Prozent und damit 120 Euro steuerpflichtig. Auch dies muss vor Vertragsabschluss mit dem Kunden besprochen und in der Beratungsdokumentation festhalten werden.  

Beitragsfreistellung bei finanziellen Schwierigkeiten

Die Möglichkeit des BUZ-Einschlusses bei einer Rürup-Rente kann gerade bei Selbstständigen und Freiberuflern interessant sein. Geraten diese in finanzielle Schwierigkeiten, werden jedoch meist zunächst Altersvorsorgeverträge beitragsfrei gestellt. Da nun aufgrund gesunkener Einnahmen die Basis-Rente auch steuerlich weniger interessant ist, oder der Steuervorteil sogar komplett entfällt, werden solche Verträge als erstes ausgesetzt.  

Ist nun jedoch eine BUZ enthalten, hat dies entsprechende Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Im schlimmsten Fall entfällt er komplett. Doch gerade, wenn ein Unternehmer finanziell herausfordernde Zeiten hat, ist das Risiko für den Eintritt des Leistungsfalles eher höher, als wenn alles geschäftlich rund läuft. Stichwort: Psychische Belastung. Die Lösung für dieses Situationen sind entsprechende tarifliche Gestaltungen, welche es erlauben, auch in solchen Fällen der Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten. Auch für solche Fälle ist an eine ausführliche Beratungsdokumentation zu denken.  

Der Einschluss einer BUZ bei einer Basis-Rente bringt also nicht nur Vorteile, sondern hat auch Konsequenzen. Ist der Kunde darüber gut aufgeklärt und beraten worden und der Einschluss ergibt finanziell, vor allem aber steuerlich Sinn, spricht jedoch nichts dagegen.  

 

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