- Von Redaktion
- 11.03.2014 um 16:19
Die Clerical Medical Investment Group muss 348.347 Euro Schadensersatz nebst Zinsen an einen Kläger zahlen. Das Urteil (Aktenzeichen 17 O 529/11) des Landgerichts Darmstadt vom 29. Oktober 2013 ist nun rechtskräftig.
Der Kläger hatte im August 2004 sowie im Oktober 2004 gemeinsam mit seiner Mutter jeweils eine kreditfinanzierte Rente namens „PerformancePlus Rente” von RentaPlan abgeschlossen, die auch den Abschluss einer britischen Lebensversicherung unter dem Namen „Wealthmaster Noble” bei Clerical Medical beinhaltete.
Das Rentenmodell entwickelte sich zum Verlustbringer, unter anderem wegen der rückläufigen Boni-Zuweisungen der Clerical Medical und der Schweizer-Franken-Finanzierung. Die britische Lebensversicherung ist bei zahlreichen fremdfinanzierten Rentenmodellen eingesetzt worden.
Das Landgericht Darmstadt sprach dem Kläger Schadensersatz zu. Der Grund: Der Vermittler hatte den Kunden nicht darüber aufgeklärt, dass die Quersubventionierung und das Glättungsverfahren sich negativ auf die Rendite der Anlage auswirken könnten. Diese Informationen seien auch nicht in den Policen-Bedingungen oder den Verbraucherinformationen zu finden.
Das Landgericht stützt sich dabei auf ein grundlegendes Urteil (Aktenzeichen IV ZR 151/11) des Bundesgerichtshofs, in dem bereits die Pflicht zur Aufklärung über die Quersubventionierung zwischen einzelnen verwalteten Fonds festgestellt worden ist.
Fachanwältin Petra Brockmann rät deshalb: „Anleger, die beispielsweise eine PerformancePlus Rente im Jahre 2004 abgeschlossen haben, sollten dringend die Zehn-Jahres-Höchstfrist beachten, die auf den Tag genau mit der Anspruchsentstehung zu laufen beginnt. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist Schadensersatzansprüche fachanwaltlich prüfen zu lassen.“
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