- Von Redaktion
- 23.01.2014 um 13:59
Was war passiert?
Der Kläger hatte bei Clerical Medical zwei Lebensversicherungen abgeschlossen, die jeweils eine regelmäßige Auszahlung versprachen. Mit den Auszahlungen der ersten Lebensversicherung wollte der Kläger die Einzahlungen in die zweite Versicherung abdecken – so sah es auch der zu den Versicherungen gehörende Auszahlungsplan vor. Die Auszahlungen der zweiten Versicherung sollten dann als Rente für den Kläger dienen.
Der Fall landete vor Gericht. Warum? Clerical Medical verweigerte die Zahlung. Es sei unstreitig eine regelmäßige Auszahlung vereinbart worden, aber unter der Bedingung, dass auch genügend Anteile in der Anlage des Klägers vorhanden seien. Das gehe aus den Vertragsbedingungen und den Erklärungen des Beraters hervor.
Wie entschied das Gericht?
Das Landgericht verurteilte den Versicherer dazu, den Auszahlungsplan zu erfüllen (Aktenzeichen: 10 O 3207/13; noch nicht rechtskräftig). Es gehe aus dem Vertrag nicht hervor, dass die Auszahlung an eine Bedingung geknüpft sei und der Kläger hierüber auch nicht während der Beratung aufgeklärt wurde.
Er sei nicht darauf hingewiesen worden, dass es zu einem Kapitalverzehr komme. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund des Anlageinteresses des Klägers, welches auf Altersvorsorge gerichtet war, von erheblicher Bedeutung.
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