Katharina Heder © privat
  • Von Redaktion
  • 22.01.2015 um 11:28
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Viele Kommentare zum LVRG gehen darauf ein, was sich für Vermittler ändert. Dabei gibt es auch eine Kundenperspektive. Was Kunden mit einer gesetzlichen Anpassung der Vermittlerprovision zu tun haben? Eine ganze Menge, denn neben der Absenkung der Provisionen stellt sich für Kunden zunehmend die Frage, wie sie ihr Geld anlegen sollen. Ein Kommentar von Maklerin Katharina Heder.

Tatsächlich hilft eine clevere Strategie auch älteren Menschen dabei, dieses Angebot für sich zu nutzen. Denkbar wäre eine Vermietung der bislang bewohnten Immobilie, insofern man Wohneigentum besitzt. Wer bislang zur Miete wohnt, kann die so gesparten Kosten nutzen und sich einen weiteren Kapitalstock ansparen. Dieser kann dann in weitere Immobilien investieren werden. Als Sicherheit für ein weiteres Darlehen dient die selbstbewohnte Immobilie.

Schaut man sich die Kritik an den Riester-Verträgen an, wird klar, warum es sich lohnt, einen Wohn-Riester abzuschließen. Eine solche Vorsorge sichert nicht nur Renovierungen an der eigenen Immobilie als Investitionsreserve ab. Gleichzeitig sprechen die Zulagen ebenso wie der Schutz vor Pfändung einer klare Sprache: Es geht um Sicherheit.

Wessen Kunden sich nun nach einer guten Anlageform erkundigen, sollte sich an ein jüngst ergangenes Urteil erinnern: Die Festlegung der Ziele einer Altersvorsorge gehört zur rechtskonformen Beratung dazu. Gleichzeitig kann eine Analyse der Ziele eben auch neue Wege in der Altersvorsorge eröffnen. Ein Wohn-Riester ist nur eine Option diesen für den Kauf einer Immobilie einzusetzen.

Wer kein Betongold möchte, kann den Vertrag auch als klassischen Riester betrachten und bei Ablauf des Vertrages die bei Vertragsschluss vereinbarte Rente als zusätzliches Einkommen im Alter einsetzen. Genau diese Flexibilität ist es, die Kunden den Wohn-Riester als attraktive Anlageform erscheinen lassen kann. Damit könnte eine Chance des LVRG auch die Wiederbelebung totgeglaubter Produktlinien sein.

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