- Von Redaktion
- 09.11.2020 um 16:12
Eine glatte 10 also? Nein, denn einen halben Punkt braucht es, weil es immer noch Luft nach oben geben muss. Und einen weiteren halben Abzug gibt es für die Schlussüberschussregelung. Schlussüberschüsse sind nicht per se schlecht, können aber im Zweifel dem Kunden vorenthalten bleiben. Damit kann man leben, wenn es dafür eine eindeutige und nachvollziehbare Regelung gibt. Gibt es bei der Rente-Invest leider nicht.
Sind Sie leidensfähig? Gut:
„Die Schlusszuweisung ergibt sich aus der Bezugsgröße multipliziert mit dem zum Zeitpunkt der Zuweisung festgelegten Prozentsatz. Den Prozentsatz legen wir jedes Jahr neu fest. Die Höhe des Prozentsatzes kann nicht garantiert werden; sie kann auch Null betragen […]. Die Bezugsgröße für die Schlusszuweisung ergibt sich aus der Summe der Bezugsgrößen für jeden Investmentfonds aus dem Fondsguthaben. Die Bezugsgröße je Investmentfonds erhöht sich monatlich um den Wert des Fondsguthabens des Investmentfonds zum Monatsbeginn multipliziert mit einem festgelegten Prozentsatz. Den Prozentsatz legen wir je Investmentfonds fest; er ist variabel. Die Höhe des Prozentsatzes kann nicht garantiert werden; sie kann auch Null betragen […].“ (aus Allgemeinen Vertragsinformationen Conti Rente-Invest; Kapitel II, 2.2.)
Das Wasser ist nass, der Himmel ist blau und Produktentwickler der Conti haben ihre eigene Welt.
Fazit
Fondspolice ist nicht gleich Fondspolice. Es gibt gute und schlechte. Die Rente-Invest ist neuerdings (zusammen mit der Condor Congenial) die Benchmark.
9 von 10 Punkten
Über den Autoren
Christian Geier, Jahrgang 1974, ist Vorstand bei der FP Finanzpartner AG und dort unter anderem zuständig für die Produktauswahl und Sicherung der Beratungsqualität. Zudem leitet er dort das umsatzstärkste Ressort „Personenversicherungen“. Der promovierte Kultur- und Betriebswirt berät dabei immer noch seine eigenen Kunden und lebt und arbeitet im niederbayerischen Straubing.
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